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Dank an Präsident Gorbatschow

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 30. Dezember 1991
Nr. 146 / S. 1188

"Dank an Präsident Gorbatschow

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl erklärte am 25. Dezember 1991 zum Rücktritt von Präsident Michail S. Gorbatschow:
Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren. Damit erlischt auch das Amt des Präsidenten der UdSSR."

Artikel 127.3 der Verfassung der UdSSR von 1977:
"Der Präsident der UdSSR
1. tritt als Garant für die Erhaltung der Rechte und Freiheiten der sowjetischen Bürger ... auf;"

Wer hat diese Verpflichtung des Präsidenten der UdSSR gegenüber den sowjetischen Bürgern übernommen? Bzw. wer tritt jetzt als Garant für die Erhaltung der Rechte und Freiheiten der sowjetischen Bürger auf?

Eine entsprechende Regelung war in Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 19. Dezember 1991 Nr. 144 / S. 1173 veröffentlicht:

"Erklärung zu den „Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion"
...
Die Verpflichtung auf diese Prinzipien öffnet den Weg für die Anerkennung durch die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.“

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bulleti…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dank an Präsident Gorbatschow [#180993]
Datum
20. Februar 2020 21:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 30. Dezember 1991 Nr. 146 / S. 1188 "Dank an Präsident Gorbatschow Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl erklärte am 25. Dezember 1991 zum Rücktritt von Präsident Michail S. Gorbatschow: Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren. Damit erlischt auch das Amt des Präsidenten der UdSSR." Artikel 127.3 der Verfassung der UdSSR von 1977: "Der Präsident der UdSSR 1. tritt als Garant für die Erhaltung der Rechte und Freiheiten der sowjetischen Bürger ... auf;" Wer hat diese Verpflichtung des Präsidenten der UdSSR gegenüber den sowjetischen Bürgern übernommen? Bzw. wer tritt jetzt als Garant für die Erhaltung der Rechte und Freiheiten der sowjetischen Bürger auf? Eine entsprechende Regelung war in Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 19. Dezember 1991 Nr. 144 / S. 1173 veröffentlicht: "Erklärung zu den „Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion" ... Die Verpflichtung auf diese Prinzipien öffnet den Weg für die Anerkennung durch die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180993 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte<Information-entfernt> es handelt sich bei der gewünschten Information um eine Publikation des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Dank an Präsident Gorbatschow [#180993]
Datum
24. Februar 2020 17:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> es handelt sich bei der gewünschten Information um eine Publikation des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA). Diese finden Sie in einer wissenschaftlichen Bibliothek oder können sie direkt beim BPA anfragen. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Info-Telefon: 030 18 272-2720 Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Postanschrift: 11044 Berlin Infos und Broschüren (Bestellungen rund um die Uhr): Online-Bestellung Telefon: 030 18 272-2721 Fax: 030 1810 272-2721 E-Mail: publikationen(at)bundesregierung.de E-Mail: InternetPost(at)bundesregierung.de Die einzelnen Nachfolgestaaten der UdSSR sind in die Rechte und Pflichten der UdSSR eingetreten und garantieren die daraus abgeleiteten Rechte ihrer Bürger. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dank an Präsident Gorbatschow“ [#180993] [#180993]
Datum
12. Juni 2020 23:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180993 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage unbeantwortet blieb. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 180993.pdf Anfragenr: 180993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180993
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