Bericht der Stadtwerke-Geschäftsführung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH im Zuge der Auflösung der VSM
Den vollständigen Bericht der Stadtwerke-Geschäftsführung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (welche hier erwähnt wird: https://www.wn.de/Muenster/3260137-Tochterunternehmen-soll-aufgeloest-werden-Stadtwerke-Busfahrer-zurueck-zur-Mutter), welcher besagt, dass die VSM künftig nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die VSM einen eigenen Geschäftsführer bekommt, eine eigene Einsatzleitstelle vorhält, mit eigenen Disponenten arbeiten und einen eigenen Betriebsrat einrichtet.
Anfrage abgelehnt
-
Datum21. Februar 2020
-
24. März 2020
-
Ein:e Follower:in
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bericht der Stadtwerke-Geschäftsführung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH im Zuge der Auflösung der VSM [#181005]
- Datum
- 21. Februar 2020 09:03
- An
- Stadtwerke Münster GmbH
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stadtwerke Münster GmbH
- Betreff
- Ihre Anfrage hat uns erreicht.
- Datum
- 21. Februar 2020 09:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#181005]
- Datum
- 24. März 2020 07:53
- An
- Stadtwerke Münster GmbH
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stadtwerke Münster GmbH
- Betreff
- Ihre Anfrage hat uns erreicht.
- Datum
- 24. März 2020 07:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#181005]
- Datum
- 30. März 2020 09:28
- An
- Stadtwerke Münster GmbH
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stadtwerke Münster GmbH
- Betreff
- Ihre Anfrage hat uns erreicht.
- Datum
- 30. März 2020 09:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Stadtwerke Münster GmbH
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#181005]
- Datum
- 30. März 2020 13:05
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#181005]
- Datum
- 2. April 2020 09:52
- An
- Stadtwerke Münster GmbH
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#181005]
- Datum
- 8. April 2020 15:25
- An
- Stadtwerke Münster GmbH
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#181005]
- Datum
- 15. April 2020 09:34
- An
- Stadtwerke Münster GmbH
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Bericht der Stadtwerke-Geschäftsführung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH im Zuge der Auflösung der VSM“ [#181005] [#181005]
- Datum
- 21. April 2020 15:41
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Bericht der Stadtwerke-Geschäftsführung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH im Zuge der Auflösung der VSM“ [#181005] [#181005]
- Datum
- 22. April 2020 06:44
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Antrag auf Informationszugang vom 21.2.2020
- Datum
- 24. April 2020 10:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Az.: 209.2.3.4-3824/20 AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.2.2020 [#181005]
- Datum
- 24. April 2020 10:17
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.2.2020, Az. 209.2.3.4-3824/20
- Datum
- 28. April 2020 15:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.2.2020, Az. 209.2.3.4-3824/20 [#181005]
- Datum
- 29. Oktober 2020 09:40
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 29. Oktober 2020 09:58
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.2.2020, Az. 209.2.3.4-3824/20 [#181005]
- Datum
- 17. März 2021 09:51
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Gibt es zu deinem Fall eine Anfrage hier auf FdS der man folgen kann?
Der Landesbeauftragte scheint wenigstens teilweise "Anwalt" des Bürgers zu sein. Mal sehen, ob er das auch bis zum Ende beweist.
Da ich an einer ähnlichen Sache, in der Gesellschaftsrecht dem Kommunalrecht die Fesseln anlegt, dran bin, interessiert mich, wie es in NRW läuft - hier bei mir ist BW.
- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 17. März 2021 10:02
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.2.2020, Az. 209.2.3.4-3824/20
- Datum
- 5. Juli 2021 13:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Als Laie denke ich: man muss dann im jeweiligen Einzelfall nachweisen, dass die Frage/Antwort keine schutzwürdigen höheren (?) Interessen berührt. Oder man muss die Fragen so stellen, dass der Vorrang der "Geheimhaltung" schon anrüchig ist ...
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aktenzeichen: 209.2.3.4-3824/20 [#181005]
- Datum
- 3. August 2021 12:29
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Aktenzeichen: 209.2.3.4-3824/20 [#181005]
- Datum
- 3. August 2021 12:35
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Aktenzeichen: 209.2.3.4-3824/20 [#181005]
- Datum
- 5. August 2021 15:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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... das ändert wenig an der zielgerichteten Arbeit der Behörden (bzw. des Landesbauftragten), außer, dass man eine mitunter automatische Eingangsbestätigung erhält und man eine gewisse Öffentlichkeit des Vorgangs hat.