Einnahmen und Verwendung von Hundesteuer

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Stadt Karlsruhe in 2019 und mit welchem Trend wird für 2020 gerechnet?

2) Wie viele Hunde sind in Karlsruhe gemeldet? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil.

3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2020
  • Frist
    23. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie hoch sind …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen und Verwendung von Hundesteuer [#181109]
Datum
22. Februar 2020 18:17
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Stadt Karlsruhe in 2019 und mit welchem Trend wird für 2020 gerechnet? 2) Wie viele Hunde sind in Karlsruhe gemeldet? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil. 3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181109 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Hundesteuer in Karlsruhe. Hier unsere Antworte…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: Einnahmen und Verwendung von Hundesteuer [#181109]
Datum
24. Februar 2020 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Hundesteuer in Karlsruhe. Hier unsere Antworten auf Ihre Fragen: 1. Hundesteuer 2019: 1.004.965 Euro (2018: 983.525), Tendenz leicht steigend, wird auch für 2020 erwartet 2. Zum 01.01.2020 waren 8.878 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Die letzte Stadtteil bezogene Auswertung vom April 2019 ist als Liste beigefügt. 3. Die Hundesteuer ist wie jede andere Steuer auch ein allgemeines Deckungsmittel für den Haushalt der Stadt Karlsruhe. Es werden damit alle Aufwendungen und Investitionen der Stadt anteilig mitfinanziert. Es gibt also keine besonderen Investitionen oder Aufwendungen, die von der Hundesteuer speziell abgedeckt werden. Für nähere Informationen über die Finanzen der Stadt Karlsruhe steht auch der "Interaktive Haushalt" im Internet zur Verfügung unter https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/interaktiverhaushalt Mit freundlichen Grüße