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SGB XII Wie gewährleistet der SGB XII Leistungsträger , die - digitale -Teilnahme und Teilhabe Leistungsberechtigter im Internet konkret?

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichere jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich seien:

IFG -Berlin - Auskunftfragestellungen :

Wie gewährleistet konkret der SGB XII Leistungsträger , die - digitale - Teilnahme und Teilhabe gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Internet konkret?

In welchen Akten Unterlagen , Weisungen Empfehlungen des SGB XII Leistungsträgers finden sich hierzu geeignete Handlungsanweisungen ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SGB XII Wie gewährleistet der SGB XII Leistungsträger , die - digitale -Teilnahme und Teilhabe Leistungsberechtigter im Internet konkret? [#181119]
Datum
22. Februar 2020 20:41
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichere jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich seien: IFG -Berlin - Auskunftfragestellungen : Wie gewährleistet konkret der SGB XII Leistungsträger , die - digitale - Teilnahme und Teilhabe gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Internet konkret? In welchen Akten Unterlagen , Weisungen Empfehlungen des SGB XII Leistungsträgers finden sich hierzu geeignete Handlungsanweisungen ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181119 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SGB XII Wie gewährleistet der SGB XII Leistungsträger , die - digitale -Teilnahme und Teilhabe Leistungsberechtigter im Internet konkret?“ [#181119] [#181119]
Datum
26. März 2020 08:27
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181119 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „SGB XII Unterlagen / Akten internen Berechnugen des BMAS? Unterlagen / Akten über Geeignetheit der EVS 2018 des Statistischen Bundesamtes ?“ vom 22.02.2020 (#181077) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. die Frist seimittlerweile überschritten. .Sollte ich keine Entscheidung der Behörde bis zum Montag, den 30.März 2020, 16:00Uhr vorliegen haben , wird hier , meine Anfrage als faktisch abgelehnt angesehen Formal wird dan Widerspruch erhoben , dass Widerspruchsverfahren selber aber bereits für entbehrlich hiergehalten : Der Unterzeichner geht davon aus, dass eine konkrete “Aufrechterhaltung der behördlichen Entscheidungsfähigkeit“ „nachvollziehbar, des SGB XII Bereiches, weder im Antragsverfahren, noch Widerspruchsverfahren nicht mehr vorliegend sicherstellt, .gegeben seien. Der SGB XII Leistungsträger dürfte nicht genügend auf eine Krise vorbereitet sein, auch eine externe „Krisenkommunikation“ erscheint nicht sichergestellt. Eine kontinuierliche, vertrauensvolle und glaub¬würdige Risiko- und Krisenkommunikation kann entscheidend mit dazu beitragen, Fehler und Missverständnisse bei der Krisenbewältigung zu vermeiden und Vertrauens- und Imageverlust zu verhindern Eine kontinuierliche Risikokommunikation erleichtert zudem auch die Krisenkommuni-kation in der eigentlichen Krise. Durch auch immer wieder aufgeschobene Probleme entstehen schleichende Krisen. Konflikte, die eigentlich einer Lösung bedürfen, werden über einen langen Zeitraum nicht ausgetragen und bauen sich somit immer weiter auf.. Die Grundsätze der Entbehrlichkeit des Widerspruchs sind durch das Bundesverwaltungsgericht entwickelt worden.Die Entbehrlichkeit des Widerspruchs ist von der Unstatthaftigkeit des Widerspruchs zu unterscheiden Seit geraumer Zeit gibt es Tendenzen, durch eine Öffnungsklausel in einzelnen Bundesländern das Widerspruchsverfahren zugunsten einer unmittelbaren Klagemöglichkeit des Betroffenen zum Verwaltungsgericht zurückzudrängen Ein künftige Widerspruchsverfahren - einereine Förmelei - wird hier aktuell für völlig entbehrlich gehalten unter ausdrücklicher Klarstellung, dass damit ein Verzicht hier gewünscht auf die Durchführung des Vorverfahrens verbunden sei,es wurde faktisch bereits unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass Verantwortliche den Einwendungen nicht abhelfen werden sodass der Zweck des Vorverfahrens nicht erfüllt werden könne, sich die Einschätzung des Auskunftspflichtigen bereits in auch ähnlichen Verfahren faktisch als unabänderlich erwiesen habe und die Durchführung eines Vorverfahrens daher zwecklos sei, die Durchführung eines Vorverfahrens auch materiell völlig sinnlos erscheint, die Durchführung weder für den Betroffenen noch aus Behördenperspektive, angesichts der Gesamtumstände einen Sinn ergibt und das Prozedere daher als zweckentfremdete Formalie erscheint Bei manifest gewordenem, unabänderlichem Willen der auskunftspflichtigen Behörde kann hier daher von der Zwecklosigkeit des Vorverfahrens ausgegangen werden Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 181119.pdf Anfragenr: 181119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181119
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