Abwassereinleitung in Talsperre Eibenstock

Werden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Abwässer in die Talsperre Eibenstock bzw. ihren Zulauf eingeleitet? Wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies? Wie werden ggf. die Abwässer beprobt, um sicherzustellen, dass keine Keime und andere schädlichen Stoffe in das Trinkwasser gelangen? Gab es ggf. im Genehmigungsverfahren von Kläranlagen, die Abwasser in die Talsperre Eibenstock oder ihren Zulauf einleiten, entsprechende Stellungnahmen zu dieser Problematik? Gab es ggf. abweichende Lösungsvorschläge, bei denen keine Einleitung des Abwassers in den Zufluss der Talsperre Eibenstock erforderlich wäre? Gab es ggf. bereits Beschwerden von Ärzten oder anderen Personen aus dem mit dem Trinkwasser versorgten Gebiet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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Thomas Papenmeier
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden in …
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
Thomas Papenmeier
Betreff
Abwassereinleitung in Talsperre Eibenstock [#181157]
Datum
23. Februar 2020 15:40
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Abwässer in die Talsperre Eibenstock bzw. ihren Zulauf eingeleitet? Wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies? Wie werden ggf. die Abwässer beprobt, um sicherzustellen, dass keine Keime und andere schädlichen Stoffe in das Trinkwasser gelangen? Gab es ggf. im Genehmigungsverfahren von Kläranlagen, die Abwasser in die Talsperre Eibenstock oder ihren Zulauf einleiten, entsprechende Stellungnahmen zu dieser Problematik? Gab es ggf. abweichende Lösungsvorschläge, bei denen keine Einleitung des Abwassers in den Zufluss der Talsperre Eibenstock erforderlich wäre? Gab es ggf. bereits Beschwerden von Ärzten oder anderen Personen aus dem mit dem Trinkwasser versorgten Gebiet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Papenmeier Anfragenr: 181157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181157 Postanschrift Thomas Papenmeier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Papenmeier

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Landratsamt Vogtlandkreis
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüß…
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Abwassereinleitung in Talsperre Eibenstock [#181157]
Datum
24. Februar 2020 07:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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