Corona-Virus

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Der genaue Übertragungsweg ist meines Wissens bisher nicht eindeutig identifiziert. Mich interessiert:
Ist der Coronavirus auch über Material übertragbar (wie es z B Erkältungsviren der Fall sein kann), die über Haltegriffe, Tastaturen, Tische, Einkaufswagen u ä übertragen werden können?
Ist eine Infektion definitiv ausgeschlossen über Dinge, die aus China importiert werden?
Oder sollte man besondere Vorsicht walten lassen, wenn Ware aus China geliefert wird? Wie sollte die Ware behandelt werden (besonders Kälte oder Hitze aussetzen)? Pakete kann man ja nicht waschen.
Da beim Kauf im Internet nicht immer erkennbar ist, wer versendet und von wo, ist diese Frage sicher für viele Menschen relvant.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Regina Hoedke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der genaue …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Regina Hoedke
Betreff
Corona-Virus [#181360]
Datum
25. Februar 2020 19:40
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der genaue Übertragungsweg ist meines Wissens bisher nicht eindeutig identifiziert. Mich interessiert: Ist der Coronavirus auch über Material übertragbar (wie es z B Erkältungsviren der Fall sein kann), die über Haltegriffe, Tastaturen, Tische, Einkaufswagen u ä übertragen werden können? Ist eine Infektion definitiv ausgeschlossen über Dinge, die aus China importiert werden? Oder sollte man besondere Vorsicht walten lassen, wenn Ware aus China geliefert wird? Wie sollte die Ware behandelt werden (besonders Kälte oder Hitze aussetzen)? Pakete kann man ja nicht waschen. Da beim Kauf im Internet nicht immer erkennbar ist, wer versendet und von wo, ist diese Frage sicher für viele Menschen relvant.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Regina Hoedke Anfragenr: 181360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181360
Mit freundlichen Grüßen Regina Hoedke

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage beim Robert Koch-Institut Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage beim Robert Koch-Institut
Datum
12. März 2020 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19 .Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen und auch selbst Fragen einzureichen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße