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Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen

Bitte senden Sie mir das Konzept zu dem Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen und das damit verbundene Verbot der Veröffentlichung dieser Bilder zu.
Das es dieses Konzept gibt wurde mir von zwei Mitarbeitern vor dem Gebäude am 26.02.2020 mitgeteilt und das das Recht auf „Panoramafreiheit“ gem. § 23 KunstUrhG nicht gilt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
27. Februar 2020 06:53
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir das Konzept zu dem Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen und das damit verbundene Verbot der Veröffentlichung dieser Bilder zu. Das es dieses Konzept gibt wurde mir von zwei Mitarbeitern vor dem Gebäude am 26.02.2020 mitgeteilt und das das Recht auf „Panoramafreiheit“ gem. § 23 KunstUrhG nicht gilt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181456 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
27. Februar 2020 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Verwaltungsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Die E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> es handelt sich nicht um ein Verfahren, sondern eine übliche Anfrage bei…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
27. Februar 2020 13:19
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> es handelt sich nicht um ein Verfahren, sondern eine übliche Anfrage bei einer Behörde. Mit freundlichen Grüßen Frau <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181456
Verwaltungsgericht Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
27. Februar 2020 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Verwaltungsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Die E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept Fotografieverbot des Gericht…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
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Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
31. März 2020 07:53
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen“ vom 27.02.2020 (#181456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181456
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept Fotografieverbot des Gericht…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
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Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
1. April 2020 06:48
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen“ vom 27.02.2020 (#181456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181456
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept Fotografieverbot des Gericht…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
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Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
1. April 2020 06:50
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen“ vom 27.02.2020 (#181456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181456
Verwaltungsgericht Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
1. April 2020 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Verwaltungsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Die E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
AW: Konzept Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen [#181456]
Datum
1. April 2020 10:22
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Verwaltungsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Die E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Köln
#181456 sowie #181457 Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> auf Ihre A…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
#181456 sowie #181457
Datum
3. April 2020 15:15
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> auf Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG jeweils vom 27. Februar 2020, Ihnen das "Konzept zu dem Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen" zu senden, kann Ihnen nur mitgeteilt werden, dass ein von Ihnen wohl vermutetes hauseigenes Konzept angesichts klarer gesetzlicher Vorgaben nicht erforderlich und damit auch nicht gegeben ist. Zur gesetzlich geregelten sogenannten Panoramafreiheit und der Frage, wann Hausrecht und Panoramafreiheit kollidieren können, darf von hier keine Auskunft gegeben werden, weil dies Rechtsberatung wäre, die nicht zu den Aufgaben der Gerichte gehört, sondern den Rechtsanwälten vorbehalten ist. Mit freundlichen Grüßen

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Verwaltungsgericht Köln
#181456 sowie #181457 Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> auf Ihre A…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
#181456 sowie #181457
Datum
3. April 2020 15:15
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> auf Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG jeweils vom 27. Februar 2020, Ihnen das "Konzept zu dem Fotografieverbot des Gerichtsgebäudes von außen" zu senden, kann Ihnen nur mitgeteilt werden, dass ein von Ihnen wohl vermutetes hauseigenes Konzept angesichts klarer gesetzlicher Vorgaben nicht erforderlich und damit auch nicht gegeben ist. Zur gesetzlich geregelten sogenannten Panoramafreiheit und der Frage, wann Hausrecht und Panoramafreiheit kollidieren können, darf von hier keine Auskunft gegeben werden, weil dies Rechtsberatung wäre, die nicht zu den Aufgaben der Gerichte gehört, sondern den Rechtsanwälten vorbehalten ist. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.