Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet

Anfrage an: NDR

Laut RBStV wird der Rundfunkbeitrag für Personen mit bestimmten Voraussetzungen auf aktuell ein Drittel von 17,50 Euro nach Antrag ermäßigt. Gilt diese Ermäßigung nun pro Person oder pro Wohnung?
Es bleibt im Gesetz unklar, ob sich die Ermäßigung auf die Wohnung oder die einzelnen Bewohner bezieht, da im RBStV nur angegeben ist, dass "pro Wohnung ein Beitrag erhoben wird".

Klar ist, dass der Gesamtbetrag von aktuell 17,50 Euro - auch wenn er auf Beide zu gleichen Teilen aufgeteilt wird - über dem ermäßigten Beitrag der beiden liegt.
Unklar ist, ob der ermäßigte Beitrag von jedem, also insgesamt aktuell 11,66 Euro, oder pro Wohnung, also aufgeteilt auf Beide zu gleichen Anteilen aktuell 2,92 Euro verlangt wird.

Bitte teilen Sie mir den Gesamtbetrag des in diesem im Betreff genannten speziellen Falle zu erhebenden Rundfunkbeitrags sowie dessen Errechnungsweg und Grundlage mit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet [#18147]
Datum
20. Oktober 2016 00:15
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Laut RBStV wird der Rundfunkbeitrag für Personen mit bestimmten Voraussetzungen auf aktuell ein Drittel von 17,50 Euro nach Antrag ermäßigt. Gilt diese Ermäßigung nun pro Person oder pro Wohnung? Es bleibt im Gesetz unklar, ob sich die Ermäßigung auf die Wohnung oder die einzelnen Bewohner bezieht, da im RBStV nur angegeben ist, dass "pro Wohnung ein Beitrag erhoben wird". Klar ist, dass der Gesamtbetrag von aktuell 17,50 Euro - auch wenn er auf Beide zu gleichen Teilen aufgeteilt wird - über dem ermäßigten Beitrag der beiden liegt. Unklar ist, ob der ermäßigte Beitrag von jedem, also insgesamt aktuell 11,66 Euro, oder pro Wohnung, also aufgeteilt auf Beide zu gleichen Anteilen aktuell 2,92 Euro verlangt wird. Bitte teilen Sie mir den Gesamtbetrag des in diesem im Betreff genannten speziellen Falle zu erhebenden Rundfunkbeitrags sowie dessen Errechnungsweg und Grundlage mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail. Gern informieren wir Sie darüber, dass eine Befreiung von …
Von
NDR
Betreff
Antwort: WG: Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet [#18147]
Datum
21. Oktober 2016 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail. Gern informieren wir Sie darüber, dass eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gilt. Ein volljähriger Mitbewohner, der nicht zu diesen Personenkreisen gehört, ist verpflichtet, die Wohnung auf seinen Namen anzumelden und den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen, sofern er selbst keine Befreiungs- und/oder Ermäßigungsgründe vorweisen kann. Alle diese Informationen können Sie auch ganz einfach im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de recherchieren! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Zur Präzisierung meiner Anfrage: Es handel…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Antwort: WG: Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet [#18147]
Datum
21. Oktober 2016 11:13
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Zur Präzisierung meiner Anfrage: Es handelt sich um 2 zusammenwohnende Personen, die weder vereiratet noch verpartnert sind. Beide haben Ermäßigungsvoraussetzungen. Wird für die Wohnung nun ein ermäßigter Beitrag (aktuell 5,83 Euro) oder ein aus beiden Ermäßigungen zusammengesetzter Beitrag (aktuell11,66 Euro) fällig? Die von Ihnen genannte Seite gibt darüber keine Auskunft. Der dort vorhandene Beitragsrechner berücksichtigt keine Ermäßigungen. Der Fall ist nicht kompliziert oder abwegig, daher bitte ich um eine kurze, verwertbare Antwort in Zahlen auf direkt diese Frage: Welche Summe muss gezahlt werden? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrter Herr Pinz, in dem von Ihnen geschilderten Fall ist nur ein Beitrag zu bezahlen, denn es heißt ja, …
Von
NDR
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet [#18147]
Datum
25. Oktober 2016 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, in dem von Ihnen geschilderten Fall ist nur ein Beitrag zu bezahlen, denn es heißt ja, ein Beitrag pro Wohnung. Sofern also nur diese beiden Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen in der Wohnung leben, muss nur eine Person den ermäßigten Beitrag von 5,83 EUR bezahlen. Wir hoffen sehr, dass Ihnen unsere Antwort erneut dienlich war. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die klare und schnelle Antwort! Der zur Zahlung herangezogene Mitb…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet [#18147]
Datum
20. November 2016 23:36
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die klare und schnelle Antwort! Der zur Zahlung herangezogene Mitbewohner zahlt also 5,83 Euro für die Wohnung. Laut RBStV §2 (3) haften mehrere Beitragsschuldner (Wohnungsinhaber) gesamtschuldnerisch. Es handelt sich in diesem Fall bei den Bewohnern um eine Gesamtschuldnerschaft, die im Aussenverhältnis zur LRA (hier: NDR) den genannten Betrag zu zahlen hat. Zu einer Gesamtschuldnerschaft sagt das BGB §426, die beteiligten Schuldner seien zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Dies betrifft das Innenverhältnis der Gesamtschuldnerschaft. Hat der Zahlungspflichtige nun rechtlichen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe des halben Beitrags durch den anderen Mitbewohner? Oder wird gesetzlich bestimmt, dass er alleine zahlen muss und ein Gesamtschuldverhältnis nicht besteht? Ich bitte wie vor um eine einfache Antwort auf die Frage: Muss der zur Zahlung herangezogene die Beitragsschuld alleine tragen, oder hat er gegenüber dem Mitbewohner Anspruch auf Ausgleichszahlung? ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die klare und schnelle Antwort! Der zur Zahlung herangezogene Mitb…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet [#18147]
Datum
29. Juli 2017 02:14
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die klare und schnelle Antwort! Der zur Zahlung herangezogene Mitbewohner zahlt also 5,83 Euro für die Wohnung. Laut RBStV §2 (3) haften mehrere Beitragsschuldner (Wohnungsinhaber) gesamtschuldnerisch. Es handelt sich in diesem Fall bei den Bewohnern um eine Gesamtschuldnerschaft, die im Aussenverhältnis zur LRA (hier: NDR) den genannten Betrag zu zahlen hat. Zu einer Gesamtschuldnerschaft sagt das BGB §426, die beteiligten Schuldner seien zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Dies betrifft das Innenverhältnis der Gesamtschuldnerschaft. Hat der Zahlungspflichtige nun rechtlichen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe des halben Beitrags durch den anderen Mitbewohner? Oder wird gesetzlich bestimmt, dass er alleine zahlen muss und ein Gesamtschuldverhältnis nicht besteht? Ich bitte wie vor um eine einfache Antwort auf die Frage: Muss der zur Zahlung herangezogene die Beitragsschuld alleine tragen, oder hat er gegenüber dem Mitbewohner Anspruch auf Ausgleichszahlung? ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147]
Datum
5. August 2017 22:37
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18147 Ich bin der Meinung, die 2. Anfrage wurde zu Unrecht abgeleht. Es handelt sich um eine weitere, sehr einfach zu beantwortende Frage zur Gesamtschuldnerschaft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben sich an den HmbBfDI gewandt, weil Sie der Ansicht sind, dass der NDR eine Anfr…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/58-IFG)
Datum
8. August 2017 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben sich an den HmbBfDI gewandt, weil Sie der Ansicht sind, dass der NDR eine Anfrage nach dem HmbTG nicht hinreichend beantwortet hat. Sie gehen davon aus, dass der NDR Ihnen beantworten müsste, ob bei einer WG eine gesamtschuldnerische Haftung für den Rundfunkbeitrag besteht und Sie die von Ihnen geleistete Zahlung anteilig von Ihren Mitbewohnern zurückbekommen können. Sie sind der Ansicht, der NDR sei schon deswegen zur Auskunft verpflichtet, weil es ich um eine "sehr einfach zu beantwortende Frage zu Gesamtschuldnerschaft" handele. Nach dem HmbTG steht jedermann ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen zu. Auf die Frage, ob der NDR als Mehrländeranstalt überhaupt durch ein einfaches Landesgesetz verpflichtet werden kann, wenn im Errichtungsstaatsvertrag keine entsprechende Regelung oder eine Kompetenzübertragung existiert, kommt es vorliegend nicht an. Entscheidend ist hier, dass sich Ihre Fragen nicht auf vorhandene amtliche Informationen beziehen. Informationen sind nach § 2 Abs. 1 HmbTG alle "Aufzeichnungen". Nach dem HmbTG besteht also ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Aufzeichnungen. Dazu gehört nicht das eventuell vorhandene Wissen von Mitarbeitern der auskunftspflichtigen Stelle, wenn dieses Wissen nicht in Form von Vermerken oder Gutachten niedergeschrieben wurde. Ein Anspruch auf die Beantwortung abstrakter oder konkreter Rechtsfragen ergibt sich aus dem HmbTG nicht, unabhängig davon wie leicht oder schwer die Rechtsfrage zu beantworten ist und wie dies festgestellt werden sollte. Dies ist kein Spezifikum des HmbTG, sondern gilt in allen uns bekannten Informationsfreiheitsgesetzen in ganz Deutschland. Daher kann ich in der Nichtbeantwortung Ihrer Rechtsfragen durch den NDR keinen Verstoß gegen das HmbTG erkennen. Der NDR könnte höchstens dazu verpflichtet sein, Ihren Antrag so zu beantworten, dass keine entsprechenden Aufzeichnungen vorhanden sind. Da die Frage eines Ausgleichs zwischen Gebührenschuldnern nicht in die Zuständigkeit des NDR fällt und für ihn auch nicht von Interesse sein dürfte, habe ich wenig Zweifel daran, dass keine entsprechenden Aufzeichnungen existieren. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Sie schreiben: (Zitat) "Der NDR kö…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/58-IFG) [#18147]
Datum
8. August 2017 13:41
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Sie schreiben: (Zitat) "Der NDR könnte höchstens dazu verpflichtet sein, Ihren Antrag so zu beantworten, dass keine entsprechenden Aufzeichnungen vorhanden sind. "(Zitat Ende) Falls keine Kopie Ihrer Antwort zur Kenntnisnahme an den NDR gesendet wurde, bitte ich darum, dem NDR mitzuteilen, dass er mir diese verpflichtende Negativauskunft öffentlich über diese Plattform oder persönlich per Brief zukommen lässt. Falls dafür Kosten für mich entstehen, bitte ich Sie/ den NDR mich darüber vorab zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihrer Bitte bin ich durch eine Mail an den NDR nachgekommen, in der ich auf meine Ausfüh…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/58-IFG) [#18147]
Datum
10. August 2017 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihrer Bitte bin ich durch eine Mail an den NDR nachgekommen, in der ich auf meine Ausführungen auf FragdenStaat.de verwiesen habe. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhielten vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz eine Aufforderung der …
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/58-IFG) [#18147]
Datum
30. September 2017 14:01
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhielten vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz eine Aufforderung der Negativauskunft zu meiner gestellen Anfrage. Ich erinnere Sie hiermit daran. Liegen Ihnen weder Informationen darüber vor, ob der Zahlungspflichtige im Innenverhältnis rechtlichen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe des halben Beitrags durch den anderen Mitbewohner hat, noch darüber ob der Zahlungsverpflichtete als Alleinschuldner behandelt werden kann? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weiterleiten. Dort wird Ihre Nachricht schnellstmögl…
Von
NDR
Betreff
RE: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/58-IFG) [#18147]
Datum
4. November 2017 20:38
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weiterleiten. Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet. Zurzeit erhalten wir sehr viele Anfragen. Aus diesem Grund verzögern sich leider die Antworten. Sie unterstützen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen absehen. Vielen Dank. Der Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhielten vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz eine Aufforderung der…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/58-IFG) [#18147]
Datum
4. November 2017 20:42
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhielten vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz eine Aufforderung der Negativauskunft zu meiner gestellen Anfrage. Ich erinnere Sie hiermit zum zweiten Mal daran . Liegen Ihnen weder Informationen darüber vor, ob der Zahlungspflichtige im Innenverhältnis rechtlichen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe des halben Beitrags durch den anderen Mitbewohner hat, noch darüber ob der Zahlungsverpflichtete als Alleinschuldner behandelt werden kann? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147]
Datum
8. Dezember 2017 22:41
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18147 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht noch nicht bearbeitet, weil mir bis heute weder Antwort noch Negativantwort auf meine Anfrage zur Aufteilung des Rundfunkbeitrags zugesendet wurden, obwohl der Sachverhalt nach Ihren Aussagen (Zitat) "Der NDR könnte höchstens dazu verpflichtet sein, Ihren Antrag so zu beantworten, dass keine entsprechenden Aufzeichnungen vorhanden sind. " (Zitat Ende) auch mit einer Negativantwort beantwortet werden müsste. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, leider liegt ein Missverständnis vor. Sie gehen von folgendem aus: "Ich bin der M…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG)
Datum
13. Dezember 2017 17:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, leider liegt ein Missverständnis vor. Sie gehen von folgendem aus: "Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht noch nicht bearbeitet, weil mir bis heute weder Antwort noch Negativantwort auf meine Anfrage zur Aufteilung des Rundfunkbeitrags zugesendet wurden, obwohl der Sachverhalt nach Ihren Aussagen (Zitat) "Der NDR könnte höchstens dazu verpflichtet sein, Ihren Antrag so zu beantworten, dass keine entsprechenden Aufzeichnungen vorhanden sind. " (Zitat Ende) auch mit einer Negativantwort beantwortet werden müsste." Dies ist das Ende meiner rechtlichen Einschätzung. Danach KÖNNTE der NDR HÖCHSTENS zu einer Negativantwort verpflichtet sein. Zu Beginn meiner damaligen Antwort führte ich dazu aus: "Auf die Frage, ob der NDR als Mehrländeranstalt überhaupt durch ein einfaches Landesgesetz verpflichtet werden kann, wenn im Errichtungsstaatsvertrag keine entsprechende Regelung oder eine Kompetenzübertragung existiert, kommt es vorliegend nicht an." Es gibt aber erhebliche Bedenken gegen das Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung des NDR, überhaupt an das HmbTG gebunden zu sein. Diese ergeben sich aus der Tatsache, dass der NDR eine Mehrländeranstalt ist, die von 4 verschiedenen Ländern getragen wird. Sämtliche Regelungen ergeben sich aus dem NDR-Staatsvertrag, der bislang keine Vorschrift zur Anwendbarkeit des HmbTG enthält. Die vier Trägerländer müssten sich wohl gemeinsame Regelungen einigen, was bislang zwar versucht wurde, aber nicht erfolgreich war. Das Problem ist hier weiter besprochen worden: https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Entschliessung_Informationsfreiheit_beim_NDR.pdf https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/informationsfreiheit-fuer-den-ndr-schaffen.html https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2012-2013_01.pdf Kap. 5.2.2 https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2014-2015_01.pdf Kap. 2.3.4 Der NDR hatte mal angekündigt, sich freiwillig an das HmbTG zu halten und Anfragen entsprechend zu beantworten. Dass/wenn er dies nicht mehr tut, ist dies nach unserer Auffassung kein Gesetzesverstoß, da das Gesetz auf ihn wohl keine Anwendung findet. Ich sehe daher keine Grundlage für ein Einschreiten gegen den NDR, solange der NDR-Staatsvertrag nicht entsprechend geändert wurde. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen Sie mir mit, warum der der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz u…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
15. Dezember 2017 19:07
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen Sie mir mit, warum der der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellvertretend für den NDR eine interpretierende Aussage zur Nichtbeantwortung meiner Anfrage abgibt. Ob der NDR antworten kann/muss oder möchte, muss doch nun wirklich von der dort zuständigen Stelle entschieden und erklärt werden. Ich bitte daher nochmals dringlich darum, den NDR aufzufordern, endlich eine selbst formulierte Antwort bzw. Erklärung zumindest zur Nichtbearbeitung abzugeben. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, der HmbBfDI hat nach § 14 Abs. 2 Satz 1 HmbTG die Einhaltung der Vorschriften des HmbTG …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG)
Datum
19. Dezember 2017 17:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, der HmbBfDI hat nach § 14 Abs. 2 Satz 1 HmbTG die Einhaltung der Vorschriften des HmbTG zu überprüfen. Aufgrund der in meiner letzten Mail vorgetragenen rechtlichen Bedenken (für deren ausführlichere Begründung ich auf diverse Quellen verwiesen habe), sehen wir keine rechtliche Verpflichtung des NDR, zu antworten. Soweit Sie vortragen, dass der NDR doch wohl selbst zu entscheiden hat, ob er antworten müsste, kann ich Ihnen nicht zustimmen. Der HmbBfDI ist die Aufsichtsbehörde für das HmbTG, es ist seine Aufgabe, über die Einhaltung der Vorschriften zu wachen. Ich halte es daher für selbstverständlich, dass Entscheidungen des NDR nicht unkritisch übernommen, sondern kritisch geprüft werden. In diesem Fall mit dem Ergebnis, dass sich eine Antwortpflicht des NDR nicht ausmachen lässt. Ich erlaube mir übrigens den Hinweis, dass auch nach Ihrer Auffassung ("der NDR kann/muss selbst entscheiden, ob er antwortet"), der HmbBfDI nicht dazu verpflichtet oder auch nur berechtigt wäre, den NDR zu einer Antwort zu bewegen. Der HmbBfDI bleibt bei seiner Auffassung, dass der NDR (bedauerlicher Weise) nicht unter das HmbTG fällt. Es gehört nicht zu den Aufgaben des HmbBfDI, Stellen, die nicht unter das HmbTG fallen, darum zu bitten, trotzdem zu antworten. Eine entsprechende Mitteilung wird daher nicht ergehen. Diese Eingabe wird hier geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit öffne ich die Anfrage wieder. Folgendes kann nicht so stehen gelassen werde…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
13. Januar 2018 10:54
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit öffne ich die Anfrage wieder. Folgendes kann nicht so stehen gelassen werden: Sie schrieben: (Zitat) "Der HmbBfDI bleibt bei seiner Auffassung, dass der NDR (bedauerlicher Weise) nicht unter das HmbTG fällt. " Im Hamburger Abendblatt vom 27.09.2016 stand aber zu lesen: (Zitat NDR Sprecher Gartzke: "Seit Jahren wendet der NDR das Hamburgische Transparenzgesetz auf sich an, erteilt also Auskünfte im gesetzlichen Umfang, ohne dass es eines gesetzlichen Zwangs bedürfte." Meine Anfrage sollte also beantwortbar sein. Zudem ist es höchst merkwürdig, dass der NDR anscheinend nur Fragen zufriedenstellend beantwortet, die "genehm" sind. Für nicht beantwortbare Fragen immerhin noch die Möglichkeit der Negativantwort. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zwe…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Verspätung: „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
13. Januar 2018 10:55
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ vom 20.10.2016 (#18147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 418 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung: Der NDR ist mangels eindeutiger Regelung im Er…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
15. Januar 2018 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung: Der NDR ist mangels eindeutiger Regelung im Errichtungsstaatsvertrag nicht nach dem HmbTG zu einer Antwort auf Ihre Fragen verpflichtet. Es besteht keine entsprechende, gesetzliche Pflicht. Das von Ihnen angeführte Zitat eines NDR-Sprechers führt nicht zu einem anderen Ergebnis. Danach wendet der NDR das HmbTG ohne entsprechende gesetzliche Pflicht an. Es besteht also keine gesetzliche Pflicht. Soweit Sie ausführen, dass Ihre Anfrage "beantwortbar" sein sollte, hat dies keine Auswirkungen auf das Bestehen einer gesetzlichen Pflicht. Soweit Sie mitteilen, dass das Verhalten des NDR "merkwürdig" sei, weil er nur Fragen zufriedenstellend beantworte, die ihm "genehm" seien, hat dies keine Auswirkungen auf das Bestehen einer gesetzlichen Pflicht. Es ist nach unserer Auffassung sogar das unmittelbare Ergebnis des Fehlens einer gesetzlichen Pflicht. Ein weitergehender Austausch der unterschiedlichen Rechtsansichten ist nicht zielführend. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden und Ihre Rechtsauffassung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies war unsere letzte Mitteilung in dieser konkreten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die Kontaktdaten des für diesen konkreten Fall zuständigen Ge…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
15. Januar 2018 11:54
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die Kontaktdaten des für diesen konkreten Fall zuständigen Gerichts mit. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, für die Frage, welche Pflichten dem NDR nach dem HmbTG zukommen, dürfte folgendes Gerich…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
15. Januar 2018 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, für die Frage, welche Pflichten dem NDR nach dem HmbTG zukommen, dürfte folgendes Gericht zuständig sein: Verwaltungsgericht Hamburg Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zwe…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
27. Januar 2018 10:33
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ vom 20.10.2016 (#18147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 432 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zwe…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
10. März 2018 17:34
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ vom 20.10.2016 (#18147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 474 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zwe…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
10. Mai 2018 23:25
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ vom 20.10.2016 (#18147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 535 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zwe…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
13. September 2018 01:43
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ vom 20.10.2016 (#18147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 661 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie nunerneut um BEantwortung der Frage Mit freundlichen Grüßen Sebastia…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erinnerung: Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
12. März 2019 10:20
An
NDR
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie nunerneut um BEantwortung der Frage Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 18147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinscha…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erinnerung: Anfrage „Welcher Betrag wird einer Wohngemeinschaft zweier Personen mit Ermäßigungsvoraussetzungen als Rundfunkbeitrag berechnet“ [#18147] (D3/2017/83-IFG) [#18147]
Datum
9. September 2019 09:11
An
NDR
Status
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