Kontrollbericht zu Hamburger Hof, Söhlde

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hamburger Hof
Landwehr 43
31185 Söhlde

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Oliver Tacke
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
Kontrollbericht zu Hamburger Hof, Söhlde [#181499]
Datum
27. Februar 2020 16:12
An
Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hamburger Hof Landwehr 43 31185 Söhlde 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke Anfragenr: 181499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181499 Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke
Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
3. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
7. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Oliver Tacke
AW: Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#181499] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dan…
An Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#181499]
Datum
9. Mai 2020 16:03
An
Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.05.2020. Ich habe die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich beantragt. Diese habe ich nicht erhalten. Sie bieten mir an, die Berichte nach vorheriger Absprache in den Räumen des Veterinäramtes des Landkreises Hildesheim einzusehen. Gemäß §6 des Verbraucherinformationsgesetzes dürfen Sie von der von mir begehrten Art des Informationszugangs nur aus wichtigem Grund abweichen. Einen solchen Grund haben Sie mir nicht genannt. Ein wichtiger Grund ist mir auch nicht offensichtlich, da zahlreiche andere informationspflichtige Stellen mir die begehrten Kontrollberichte nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ohne weitere Einschränkungen haben zukommmen lassen. Ich bitte Sie daher nochmals, mir auf Grundlage meines ursprünglich gestellten Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz die Kontrollberichte zukommen zu lassen. Da Ihr Prüfungsverfahren offenbar schon abgeschlossen ist, setze ich Ihnen mit Blick auf die bisher verstrichene Zeit seit Antragstellung dafür eine mir mehr als angemessen erscheinende Frist von über vier Wochen bis zum 13. Juni 2020. Viele Grüße Oliver Tacke Anfragenr: 181499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181499 Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Hildesheim - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
28. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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