Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mitteilung über die notwendige Teilnehmerzahl bei Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz im Bereich des Polizeipräsidium Köln.
Zu einer anderen Anfrage (
https://twitter.com/gluecksrad/status/1217377122114854912) wurde mitgeteilt, dass es offizielle und inoffizielle Angaben aus Ihrer Behörde gäbe.
Zu dieser Anfrage benötige ich selbstverständlich eine offizielle Angabe.
Nach h.M. unter Verfassungsrechtlern ergibt sich eine Teilnehmerzahl von zwei Menschen gem. Artikel 8 GG. Mitarbeiter in Ihrer Behörde behaupteten vor Ort es müssen drei (erwachsene) Menschen sein.
Stimmt es das bei Ihrer „zählweise“ Kinder nicht mitgezählt werden? Wie ist das Mindestalter für das Recht gem. Artikel 8 GG im Bereich des PP Köln?
Erfolgt alternativ eine Prüfung des Rechts auf eine Versammlungsteilnahme bei Kinder durch Kollegen vor Ort?
Werden diese Prüfungen auch bei Versammlungen der Gruppe „fridaysforfuture“ durchgeführt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
Anfragenr: 181518
Antwort an:
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Postanschrift
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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