Masernfälle bei Schwangeren und Immungeschwächten Personen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bei den Begründungen zur Notwendigkeit einer Impfpflicht gegen Masern wurde wiederholt erwähnt, dass über den Herdenschutz Schwangere und immungeschwächte Personen geschützt werden müssen.

1. Wie viele Fälle von Masernerkrankungen bei Schwangeren sind dem RKI
bekannt (Zeitraum 2009-2019)? Wie war der Impfstatus der jeweiligen Personen? Gab es Todesfälle oder bleibende Schäden bei Mutter oder Kind?

2. Wie viele Fälle von Masernerkrankungen bei Personen mit einer schweren humoralen oder zellulären Immundefizienz (Kontraindikation gemäß den Fachinformationen der MMR-Impfstoffe) sind dem RKI bekannt (Zeitraum 2009-2019)? Gab es Todesfälle oder bleibende Schäden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Februar 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei den Begründunge…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masernfälle bei Schwangeren und Immungeschwächten Personen [#181670]
Datum
29. Februar 2020 20:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei den Begründungen zur Notwendigkeit einer Impfpflicht gegen Masern wurde wiederholt erwähnt, dass über den Herdenschutz Schwangere und immungeschwächte Personen geschützt werden müssen. 1. Wie viele Fälle von Masernerkrankungen bei Schwangeren sind dem RKI bekannt (Zeitraum 2009-2019)? Wie war der Impfstatus der jeweiligen Personen? Gab es Todesfälle oder bleibende Schäden bei Mutter oder Kind? 2. Wie viele Fälle von Masernerkrankungen bei Personen mit einer schweren humoralen oder zellulären Immundefizienz (Kontraindikation gemäß den Fachinformationen der MMR-Impfstoffe) sind dem RKI bekannt (Zeitraum 2009-2019)? Gab es Todesfälle oder bleibende Schäden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181670
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Februar 2020 20:44
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernfälle bei Schwangeren und Immungeschwächte…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Masernfälle bei Schwangeren und Immungeschwächten Personen [#181670]
Datum
4. April 2020 17:59
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernfälle bei Schwangeren und Immungeschwächten Personen“ vom 29.02.2020 (#181670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181670
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2020 18:00
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Leider ist Ihre Anfrage aufg…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Masernfälle bei Schwangeren und Immungeschwächten Personen [#181670]
Datum
7. April 2020 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Leider ist Ihre Anfrage aufgrund der derzeit sehr hohen Arbeitsbelastung des RKI liegen geblieben. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Mail vom 29.02.2020, in der Sie uns zwei Fragen zum Auftre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
WG: Masernfälle bei Schwangeren und Immungeschwächten Personen [#181670]
Datum
8. April 2020 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Mail vom 29.02.2020, in der Sie uns zwei Fragen zum Auftreten der Masernbei Schwangeren und bei Personen mit einer Immundefizienz gestellt haben, die wir Ihnen hiermit beantworten. 1. Wie viele Fälle von Masernerkrankungen bei Schwangeren sind dem RKI bekannt (Zeitraum 2009-2019)? Wie war der Impfstatus der jeweiligen Personen? Gab es Todesfälle oder bleibende Schäden bei Mutter oder Kind? Die nach Infektionsschutzgesetz an das RKI übermittelten Daten zu den Masern beinhalten auch Angaben zu einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Diagnose. Von 10.109 Masernfällen, die im Zeitraum 2009 bis 2019 an das RKI übermittelt wurden, waren 4880 weiblich und von diesen wurde bei 22 Fällen eine Schwangerschaft angegeben. 12 von ihnen wurden aufgrund der Masern hospitalisiert, eine von ihnen erlitt eine Lungenentzündung. Keine von diesen Schwangeren verstarb an den Masern. 7 von ihnen waren geimpft, drei davon einmalig, eine wahrscheinlich mit einem Totimpfstoff. Wie sich eine Masernerkrankung in der Schwangerschaft auswirken kann, wurde in weiteren internationalen kontrollierten Untersuchungen untersucht und in internationalen wissenschaftlichen Zeitungen publiziert. Diese Studien zeigten, dass schwangere Frauen ein erhöhtes Risiko haben, Komplikationen (z.B. Frühgeburten oder Fehlgeburten) zu erleiden. Ein Zusammenhang zwischen einer mütterlichen Infektion und kongenitalen Missbildungen wurde nicht beschrieben. 2. Wie viele Fälle von Masernerkrankungen bei Personen mit einer schweren humoralen oder zellulären Immundefizienz (Kontraindikation gemäß den Fachinformationen der MMR-Impfstoffe) sind dem RKI bekannt (Zeitraum 2009-2019)? Gab es Todesfälle oder bleibende Schäden? Daten zu einer bestehenden Immundefizienz bei den übermittelten Masernfällen werden nach Infektionsschutzgesetz nicht erhoben. Aus diesem Grund haben wir leider keine konkreten Informationen, bei wie vielen der Masernfälle eine Immundefizienz vorlag. Die Masern können jedoch bei Patienten mit einer primären oder sekundären Immundefizienz besonders schwerwiegend, atypisch und bisweilen tödlich verlaufen. Als besonders schwere Komplikationen gelten hier die progressive Einschlusskörperchen-Enzephalitis und Pneumonien. Wir hoffen, dass diese Angaben für Sie hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen