Arbeitsanweisung bzgl. Hinweis an die Betroffenen auf ihre Rechte beim Sozialdatenschutz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Arbeitsanweisung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzgl. Hinweis an die Betroffenen auf ihre Rechte beim Sozialdatenschutz.

Der Sozialdatenschutz spielt eine zentrale Rolle im Datenschutz. Die Jobcenter müssen die Betroffenen beispielsweise darauf hinweisen, dass die Betroffenen die Adressaten auf der Ausgabenseite ihrer Kontoauszüge schwärzen können, wenn andernfalls besondere Arten personenbezogener Daten wie z.B. Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben offengelegt werden müssten.

Rechtsgrundlage: BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R

Bitte übersenden Sie das oben angefragte Dokument und teilen Sie mit, ob und inwieweit der Sozialdatenschutz bei Ihnen im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg nachgehalten wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitsanweisung fü…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsanweisung bzgl. Hinweis an die Betroffenen auf ihre Rechte beim Sozialdatenschutz [#181727]
Datum
2. März 2020 11:08
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitsanweisung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzgl. Hinweis an die Betroffenen auf ihre Rechte beim Sozialdatenschutz. Der Sozialdatenschutz spielt eine zentrale Rolle im Datenschutz. Die Jobcenter müssen die Betroffenen beispielsweise darauf hinweisen, dass die Betroffenen die Adressaten auf der Ausgabenseite ihrer Kontoauszüge schwärzen können, wenn andernfalls besondere Arten personenbezogener Daten wie z.B. Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben offengelegt werden müssten. Rechtsgrundlage: BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R Bitte übersenden Sie das oben angefragte Dokument und teilen Sie mit, ob und inwieweit der Sozialdatenschutz bei Ihnen im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg nachgehalten wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181727 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
10_IFG_2020_03_26_Entscheidung_Arbeitsanweisung_Hinweis_Betroffene_Rechte_Sozialdatenschutz [#181727] Sehr geehrte…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
10_IFG_2020_03_26_Entscheidung_Arbeitsanweisung_Hinweis_Betroffene_Rechte_Sozialdatenschutz [#181727]
Datum
26. März 2020 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Entscheidung auf Ihren im Betreff genannten Antrag nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 10_IFG_2020_03_26_Entscheidung_Arbeitsanweisung_Hinweis_Betroffene_Rechte_Sozialdatenschutz [#181727] Sehr gee…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 10_IFG_2020_03_26_Entscheidung_Arbeitsanweisung_Hinweis_Betroffene_Rechte_Sozialdatenschutz [#181727]
Datum
27. März 2020 12:13
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich darf Ihnen zunächst für die Bearbeitung der Anfrage danken. Bei den von Ihnen übermittelten Dokumenten dürfte es sich um Scans von Ausdrucken elektronisch erstellter Dokumente handeln. Leider ist die Scanqualität der von Ihnen eingestellten Dokumente extrem schlecht. Dies führt dazu, dass deren Inhalte teilweise sehr schlecht oder gar nicht lesbar sind, ein Informationsgehalt ist damit nicht gegeben und folglich der Auskunftsanspruch gegenüber Ihrer Behörde meines Erachtens nicht erfüllt. Ich möchte Sie deshalb bitten, im Rahmen Ihrer Auskunftsverpflichtung die Dokumente erneut in einwandfrei lesbarer Qualität einzustellen. Dafür können Sie idealerweise ein PDF aus Ihrem elektronischen Dokument erstellen und übertragen oder ein höherwertigen Scan erstellen und übertragen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181727
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
10_IFG_2020_03_30_Antwort_PDF_Arbeitsanweisung_Hinweis_Betroffene_Rechte_Sozialdatenschutz [#181727] Sehr <<…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
10_IFG_2020_03_30_Antwort_PDF_Arbeitsanweisung_Hinweis_Betroffene_Rechte_Sozialdatenschutz [#181727]
Datum
30. März 2020 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie, wie gewünscht, ein PDF der Hausinternen Anweisung zum Sozialdatenschutz meines Hauses. Mit freundlichen Grüßen

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An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 10_IFG_2020_03_30_Antwort_PDF_Arbeitsanweisung_Hinweis_Betroffene_Rechte_Sozialdatenschutz [#181727]
Datum
30. März 2020 16:56
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Übermittlung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 181727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181727