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Videoüberwachung am Gebäude des Verwaltungsgericht Köln
Anfrage an:
Verwaltungsgericht Köln
Eine Überwachung öffentlicher Einrichtungen mit einer Videoüberwachung ist ein Eingriff in die Grundrechte von Menschen.
Es wird Auskunft begehrt über die eingesetzten Videokameras am Verwaltungsgericht Köln hinsichtlich der Anzahl und der beobachteten Bereiche. Wie lange ist die Aufbewahrungszeit und inwiefern wurde bereits eine Auswertung der Aufnahmen notwendig?
Eine Anfrage gem. § 5 IFG NRW in elektronischer Form ist zulässig.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. März 2020
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7. April 2020
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