Abwendungsvereinbarung Schöneweider Str. 20

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

- die Abwendungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Neukölln und der neuen Eigentümerin des Hauses der Schöneweider Straße 20 in 12055 Berlin,

- ggf. insbesondere frühere Entwürfe/Versionen der Abwendungsvereinbarung, denen die Käuferin nicht zustimmte oder an denen bis zur finalen Vereinbarung Veränderungen vorgenommen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 4 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung Schöneweider Str. 20 [#181873]
Datum
4. März 2020 14:46
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Abwendungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Neukölln und der neuen Eigentümerin des Hauses der Schöneweider Straße 20 in 12055 Berlin, - ggf. insbesondere frühere Entwürfe/Versionen der Abwendungsvereinbarung, denen die Käuferin nicht zustimmte oder an denen bis zur finalen Vereinbarung Veränderungen vorgenommen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181873 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Neukölln
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 04.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beac…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 04.03.2020
Datum
13. März 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage, das Original erhalten Sie auf dem Postweg. mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Neukölln
Gebührenbescheid Schöneweider Str. 20 Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie vorab den Gebührenbeschei…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Gebührenbescheid Schöneweider Str. 20
Datum
17. März 2020 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie vorab den Gebührenbescheid für Ihr Auskunftsbegehren nach IFG. Das Original erhalten Sie auf dem Postweg. Die Akteneinsicht kann erst nach der Vorauszahlung der Gebühr erteilt werden (§17 Gebührengesetz -GebG-). mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Neukölln
Schöneweider Str. 20 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen gemäß Ihres Auskunftsersuchen…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Schöneweider Str. 20
Datum
20. April 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen gemäß Ihres Auskunftsersuchens nach dem IFG das gewünschte Dokument. Das hierbei verwendete Wasserzeichen ist nur für Ihre Ausfertigung bestimmt und wird hier nicht aktenkundig gemacht. mit freundlichen Grüßen

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