Risikobewertung Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach - Borussia Dortmund am 07.03.2020

Risikobewertung des Bundesligaspiels Borussia Mönchengladbach - Borussia Dortmund am 07.03.2020, insbesondere berücksichtigte Bewertungskriterien einschließlich der vom RKI empfohlenen COVID-19 Kriterien, und deren jeweilige Einschätzung nebst Begründung (risikominimierende Maßnahmen).
Ergebnis der, und Entscheidungskriterien zur, Gesamteinschätzung des Gesundheitsrisikos auf Basis einer ggf. vorhandenen Wichtung der Einzelfaktoren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    8. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Risikobewertung Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach - Borussia Dortmund am 07.03.2020 [#182018]
Datum
6. März 2020 10:32
An
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Risikobewertung des Bundesligaspiels Borussia Mönchengladbach - Borussia Dortmund am 07.03.2020, insbesondere berücksichtigte Bewertungskriterien einschließlich der vom RKI empfohlenen COVID-19 Kriterien, und deren jeweilige Einschätzung nebst Begründung (risikominimierende Maßnahmen). Ergebnis der, und Entscheidungskriterien zur, Gesamteinschätzung des Gesundheitsrisikos auf Basis einer ggf. vorhandenen Wichtung der Einzelfaktoren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182018
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Abgesagtes Heimspiel Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie nach den Gründen fragen, …
Von
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Betreff
Abgesagtes Heimspiel
Datum
6. März 2020 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,4 KB
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30,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie nach den Gründen fragen, weshalb die Stadt Mönchengladbach das Heimspiel im Borussia-Park nicht untersagt hat. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach ist nach eingehenden Prüfungen und Risikoanalyse zu folgendem Ergebnis gekommen: · Die Situation vor Ort (derzeit 4 Coronafälle im Stadtgebiet bei rund 270.000 Einwohnern) ist überschaubar. Von der Veranstaltung geht kein erhöhtes Risiko für die Verbreitung der Infektionskrankheit aus, da alle positiv getesteten Personen sowie der Kontaktpersonen sich in Quarantäne befinden. Dies gilt auch für die bekannten Fälle in umliegenden Kommunen. · Besonders bei älteren und chronisch kranken Personen mit Lungen- und Herzerkrankungen, Immunschwächen etc., besteht ein Risiko, durch den neuartigen Coronavirus ernsthaft zu erkranken. Diesem Personenkreis ist in Absprache mit dem Veranstalter angeraten worden, das Spiel nicht zu besuchen. Das gleiche gilt für Personen, die an schweren Erkältungskrankheiten leiden. · Der Verein als Veranstalter zeigt sich äußerst kooperativ und hat sich selbstverständlich bereit erklärt, besondere Schutz- und Präventionsmaßnahmen (vom Seifenspender mit medizinischer Seife über Händedesinfektionsmittelständer bis hin zur Rücknahme von Tickets von Besuchern aus dem Kreis Heinsberg) durchzuführen. Nach Abwägung dieser Punkte hat sich das Gesundheitsamt Mönchengladbach entschlossen, der Durchführung des Spiels zuzustimmen, so wie es auch zwischen dem Verein und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen besprochen wurde. Das Gesundheitsamt steht weiter in regelmäßigem Kontakt zu den Vereinsverantwortlichen des Vereins. Auch bei anderen Veranstaltungen wird seitens der Stadt Mönchengladbach nicht anders verfahren. Es bleibt selbstverständlich den Organisatoren überlassen eine Veranstaltung eigenständig abzusagen (die Absage eines Treffens von in Chemotherapie befindlichen Krebspatienten, oder die Absage von öffentlichen Veranstaltungen in Altenpflegeheimen sind aus unserer Sicht absolut nachvollziehbar). Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Mönchengladbach
Antrag vom 06.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage der Bescheid zu Ihrem o.g. Antrag vom 06.03.2020.…
Von
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Betreff
Antrag vom 06.03.2020
Datum
10. März 2020 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage der Bescheid zu Ihrem o.g. Antrag vom 06.03.2020. MfG