Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz NRW durch technisch interessierte Bürger
Unter
https://www.idf.nrw.de/service/downloads/downloads_digitalfunk.php
schreiben Sie:
"
Stellen der Nutzer des Digitalfunk BOS Störungen fest, so sind diese an die jeweils zuständige TTB [Taktisch-Technische Betriebsstelle] zu melden.
Die TTB nimmt diese Störungsmeldung entgegen und prüft diese zeitnah.
Dann wird die Störungsmeldung durch die TTB je nach Zuständigkeit umgehend an die AS NW [Autorisierte Stelle des Landes NRW] oder weitere betroffene Stellen weitergeleiten.
Für die Bearbeitung der Störungsmeldungen müssen die dafür erforderlichen Informationen vom Nutzer und ggfs. der VSt (Vorhaltende Stelle) an die zuständige TTB übermittelt werden.
Im Falle von wahrscheinlichen Funknetzstörungen im Zuständigkeitsbereich der TTB der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sind diese an die AS NW und nachrichtlich dem Kompetenzzentrum Digitalfunk der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu melden.
"
Dazu stellen Sie unter
https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/digitalfunk/20171107_meldebogen_fuer_stoerungen_im_bos.doc
einen Meldebogen für Störungen in BOS-Digitalfunknetz bereit.
Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten.
Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich.
So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden,
z.B. sortiert nach
- mobile Netzkennung (MNC)
- Location Area (LA)
- Colour-Code (CC)
Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden.
Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region.
Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen.
Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort.
Meine Fragen:
1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an die TTB) möglich bzw. gewollt ?
2) Kann dazu das oben angegebene Meldeformular verwendet werden ?
Wenn ja, wie sind die Kontaktdaten der jeweiligen TTB ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. März 2020
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15. April 2020
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