Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz NRW durch technisch interessierte Bürger

Unter
https://www.idf.nrw.de/service/downloads/downloads_digitalfunk.php
schreiben Sie:

"
Stellen der Nutzer des Digitalfunk BOS Störungen fest, so sind diese an die jeweils zuständige TTB [Taktisch-Technische Betriebsstelle] zu melden.
Die TTB nimmt diese Störungsmeldung entgegen und prüft diese zeitnah.
Dann wird die Störungsmeldung durch die TTB je nach Zuständigkeit umgehend an die AS NW [Autorisierte Stelle des Landes NRW] oder weitere betroffene Stellen weitergeleiten.

Für die Bearbeitung der Störungsmeldungen müssen die dafür erforderlichen Informationen vom Nutzer und ggfs. der VSt (Vorhaltende Stelle) an die zuständige TTB übermittelt werden.

Im Falle von wahrscheinlichen Funknetzstörungen im Zuständigkeitsbereich der TTB der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sind diese an die AS NW und nachrichtlich dem Kompetenzzentrum Digitalfunk der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu melden.
"

Dazu stellen Sie unter
https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/digitalfunk/20171107_meldebogen_fuer_stoerungen_im_bos.doc
einen Meldebogen für Störungen in BOS-Digitalfunknetz bereit.

Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten.
Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich.

So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden,
z.B. sortiert nach
- mobile Netzkennung (MNC)
- Location Area (LA)
- Colour-Code (CC)

Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden.

Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region.

Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen.
Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort.

Meine Fragen:

1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an die TTB) möglich bzw. gewollt ?

2) Kann dazu das oben angegebene Meldeformular verwendet werden ?
Wenn ja, wie sind die Kontaktdaten der jeweiligen TTB ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Institut der Feuerwehr NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz NRW durch technisch interessierte Bürger [#182088]
Datum
7. März 2020 10:47
An
Institut der Feuerwehr NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.idf.nrw.de/service/downloads/downloads_digitalfunk.php schreiben Sie: " Stellen der Nutzer des Digitalfunk BOS Störungen fest, so sind diese an die jeweils zuständige TTB [Taktisch-Technische Betriebsstelle] zu melden. Die TTB nimmt diese Störungsmeldung entgegen und prüft diese zeitnah. Dann wird die Störungsmeldung durch die TTB je nach Zuständigkeit umgehend an die AS NW [Autorisierte Stelle des Landes NRW] oder weitere betroffene Stellen weitergeleiten. Für die Bearbeitung der Störungsmeldungen müssen die dafür erforderlichen Informationen vom Nutzer und ggfs. der VSt (Vorhaltende Stelle) an die zuständige TTB übermittelt werden. Im Falle von wahrscheinlichen Funknetzstörungen im Zuständigkeitsbereich der TTB der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sind diese an die AS NW und nachrichtlich dem Kompetenzzentrum Digitalfunk der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu melden. " Dazu stellen Sie unter https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/digitalfunk/20171107_meldebogen_fuer_stoerungen_im_bos.doc einen Meldebogen für Störungen in BOS-Digitalfunknetz bereit. Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten. Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich. So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden, z.B. sortiert nach - mobile Netzkennung (MNC) - Location Area (LA) - Colour-Code (CC) Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden. Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region. Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen. Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort. Meine Fragen: 1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an die TTB) möglich bzw. gewollt ? 2) Kann dazu das oben angegebene Meldeformular verwendet werden ? Wenn ja, wie sind die Kontaktdaten der jeweiligen TTB ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182088 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Institut der Feuerwehr NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe ihr Ersuchen heute an das Ministerium des Innern des Landes NRW abgegeben. …
Von
Institut der Feuerwehr NRW
Betreff
AW: Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz NRW durch technisch interessierte Bürger [#182088]
Datum
13. März 2020 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe ihr Ersuchen heute an das Ministerium des Innern des Landes NRW abgegeben. Sie erhalten von dort eine Antwort. Ich bitte noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sic…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz NRW durch technisch interessierte Bürger [#182088]
Datum
23. März 2020 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben betreffend Nordrhein-Westfalen. Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben arbeiten in bisher bewährten Organisationsstrukturen und -abläufen. Die zu bewältigenden Aufgaben werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen unter Bewertung und Berücksichtigung der taktischen und technischen Erfordernisse bearbeitet. Insofern ist eine zusätzliche außerbehördliche Unterstützung nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Institut der Feuerwehr NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz NRW durch technisch interessierte Bürger [#182088]
Datum
23. März 2020 14:41
An
Institut der Feuerwehr NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182088