Vorschriften zur Korruptionsprävention

- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182131]
Datum
7. März 2020 17:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182131
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2321 Sehr geehrter Herr Semsrott, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182131]
Datum
9. März 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2321 Sehr geehrter Herr Semsrott, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> die Argumentation zu § 41 (1) VwVfG ist heute so falsch wie vor zehn Jahren. …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182131]
Datum
9. März 2020 09:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Argumentation zu § 41 (1) VwVfG ist heute so falsch wie vor zehn Jahren. Anbei meine Adresse, aber schicken Sie mir die Antwort wie in den hundert IFG-Anfragen zuvor gerne auch per Mail zu. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182131 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auskunft Lediglich allgemeine Vorschriften des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/4068/
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
13. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
364,7 KB
Lediglich allgemeine Vorschriften des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/4068/