Vorschriften zur Korruptionsprävention

- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182139]
Datum
7. März 2020 17:28
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182139
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/014; hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/014; hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift
Datum
9. März 2020 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07. März 2020, eingegangen im BMZ am 09. März 2020. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 13. März 2020 Ihre ladungsfähige Postanschrift mit. Begründung: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens ist es erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Sobald die ladungsfähige Postanschrift vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte ich keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/014; hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift [#182139] Sehr …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/014; hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift [#182139]
Datum
9. März 2020 09:32
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts des Urteils des VG Berlin VG 2 K 95.17 (https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprachsvorbereitung-de-maiziere-mit-facebook-chef-zuckerberg/261587/anhang/urteil_2019-04-18_geschwaerzt.pdf) ist Ihr Standard-IFG-Text weiterhin deutlich irreführend. Bitte korrigieren Sie ihn. Anbei meine Adresse, die Sie freilich nicht benötigen, weil Sie mir per Mail antworten können. Ich begehre Auskunft per Mail. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182139 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/014 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre ladun…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/014
Datum
9. März 2020 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre ladungsfähige Adresse beim BMZ eingegangen ist, sodass Ihr Antrag nunmehr weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/014 - hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mit mich auf…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/014 - hier: Bescheid
Datum
2. April 2020 15:11
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mit mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07. März 2020 und übersende Ihnen meinen Bescheid vom 02. April 2020. Mit freundlichen Grüßen

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