Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Lüneburg

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Lüneburg Details
Von
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Lüneburg [#18220]
Datum
20. Oktober 2016 18:44
An
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 21.10.2016 baten Sie um Übersendung unsere hausinternen Wei…
Von
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Lüneburg [#18220]
Datum
3. November 2016 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT899101.jpg
5,0 KB


Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 21.10.2016 baten Sie um Übersendung unsere hausinternen Weisung. 1. Da es in der Tat viele gibt, bitte ich um Ihre Rückmeldung, welche konkret Sie benötigen. Einige sind bereits in unserer Homepage eingestellt. https://www.jobcenter-lueneburg.de/home/ 2. Des Weiteren möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie bei einem unbestimmten Antrag die Zusammenstellung der gewünschten Information ("alles") und die Sichtung der Inhalte auf mögliche IFG-Ausschlussgründe einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, für den nach § 10 IFG i.V.m. der IFGGebV Gebühren entstehen können. Ich bitte um Bestätigung, dass Sie anfallende Gebühren übernehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider lassen sich aus Ihrer Antwort die Kosten nicht erschließen, weswegen ich da…
An Jobcenter Landkreis Lüneburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Lüneburg [#18220]
Datum
7. November 2016 22:14
An
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider lassen sich aus Ihrer Antwort die Kosten nicht erschließen, weswegen ich dann nicht abschätzen kann, ob ich die Kosten auch tragen kann. Ich zitiere meine Erste Nachricht an Sie:"Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln." Wenn Sie die Weisungen alle in Digitaler Form haben, sollte es nicht allzu schwer sein, diese zu vergleichen. Und wie auch vorher schon, zitiere ich meine erste anfrage noch einmal:"Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)" Einer weitere Anfrage wurde ebenfalls Kostenlos beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/internen-weisungen-des-jobcenters-wuppertal/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Guten Morgen, in der Anlage erhalten Sie unsere Geschäftsanweisungen aus den Jahren 2013 - 2016. Für Diese Übers…
Von
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Lüneburg [#18220]
Datum
10. November 2016 08:52
Status
Guten Morgen, in der Anlage erhalten Sie unsere Geschäftsanweisungen aus den Jahren 2013 - 2016. Für Diese Übersendung fallen keine Gebühren an. Wie andere Jobcenter dieses Thema handhaben ist für mich nicht von Belang. Mit freundlichen Grüßen