Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld

Alle Dokumente und Informationen, die Aufschluss darüber geben, auf welcher Basis die Einschätzung dahingehend erfolgte, dass auf der Ölstraße, einer Sackgasse in einem Wohngebiet in Ehrenfeld, eine qualifizierte Gefahrenlage anliegt, die die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht (VZ237) rechtfertigt.

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  • Datum
    8. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
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Betreff
Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld [#182222]
Datum
8. März 2020 23:10
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und Informationen, die Aufschluss darüber geben, auf welcher Basis die Einschätzung dahingehend erfolgte, dass auf der Ölstraße, einer Sackgasse in einem Wohngebiet in Ehrenfeld, eine qualifizierte Gefahrenlage anliegt, die die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht (VZ237) rechtfertigt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. März 2020 23:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Ölstrasse Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die von Ihnen geschilderte Situation in der Ölstraße in Augenschei…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Ölstrasse
Datum
19. März 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
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8,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die von Ihnen geschilderte Situation in der Ölstraße in Augenschein genommen. Meine Nachschau in der Akte lässt keine Rückschlüsse auf die Planung des Schutzstreifen zu und auch im Archiv, wo die Akten 10 Jahre aufbewahrt werden, sind keine Unterlagen bzgl. dieses Radfahrschutzstreifens zu finden, welche ich Ihnen gerne zukommen gelassen hätte. Weiter werde ich mich mit dem zuständigen Fahrradbeauftragten in Verbindung setzen, und Sie zu gegebener Zeit unaufgefordert informieren. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ölstrasse [#182222] Sehr geehrteAntragsteller/in hatten Sie Gelegenheit, sich mit dem Beauftragten auszutausc…
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Von
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Betreff
AW: Ölstrasse [#182222]
Datum
1. Juli 2020 10:05
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hatten Sie Gelegenheit, sich mit dem Beauftragten auszutauschen? Sie wollten sich ja unaufgefordert zurückmelden. Ansonsten gilt das Folgende: Meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld“ vom 08.03.2020 (#182222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 78 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
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Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Juli 2020 10:05
Status
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AW: Automatische Antwort: Ölstrasse [#182222] Sehr geehrteAntragsteller/in hatten Herr Müßeler in dieser Sache Ge…
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AW: Automatische Antwort: Ölstrasse [#182222]
Datum
13. Juli 2020 08:22
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hatten Herr Müßeler in dieser Sache Gelegenheit, sich mit dem Beauftragten auszutauschen? Er wollten sich ja unaufgefordert zurückmelden. Ansonsten gilt, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld“ vom 08.03.2020 (#182222) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
13. Juli 2020 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung [#182222] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Information zur Rücksprache von Herrn…
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Von
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AW: Eingangsbestätigung [#182222]
Datum
28. August 2020 17:09
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Information zur Rücksprache von Herrn Müßeler mit dem Radverkehrsbeauftragten zur Frage der Klärung, welche Einschätzung zur Anodnung einer Radwegbenutzungspflicht in der angegebenen Straße geführt hatte. Im Übrigen gilt das Folgende: Meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld“ vom 08.03.2020 (#182222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 136 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. August 2020 17:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung [#182222] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte erneut um Information zur Rücksprache vo…
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#182222]
Datum
1. November 2020 18:45
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte erneut um Information zur Rücksprache von Herrn Müßeler mit dem Radverkehrsbeauftragten zur Frage der Klärung, welche Einschätzung zur Anodnung einer Radwegbenutzungspflicht in der angegebenen Straße geführt hatte. Im Übrigen gilt das Folgende: Meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld“ vom 08.03.2020 (#182222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 201 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. November 2020 18:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Eingangsbestätigung [#182222] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weiter…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#182222]
Datum
11. Dezember 2020 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Nach Rücksprache mit den Radverkehrsbeauftragten konnte ich in Erfahrung bringen, dass Herr Müßeler im März dieses Jahres bereits mit diesen in Kontakt getreten ist. Auch wurde mit mitgeteilt, dass von Seiten der Radverkehrsbeauftragten bereits am 19.03.2020 eine Antwort an Sie erfolgte. Aus diesem Grund bin ich davon ausgegangen, dass eine Antwort meinerseits nicht mehr erforderlich ist. Für den Fall, dass jedoch tatsächlich noch ungeklärte Fragen Ihrerseits bestehen, bitte ich Sie mir diese zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#182222] Sehr geehrteAntragsteller/in diese Anfrage wurde über fragdenstaat.de gestellt.…
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AW: Eingangsbestätigung [#182222]
Datum
11. Dezember 2020 11:50
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Anfrage wurde über fragdenstaat.de gestellt. Sämtliche Korrespondenz in dieser Sache ist dort einsehbar. Die letzte Antwort vor Ihrer Antwort, die keine automatische Antwort war, ist vom 19.03. von Herrn Müßeler. Anders als angegeben hatte er sich nicht unaufgefordert gemeldet. Auch jemand anders hat sich nicht gemeldet. Insbesondere vom Radverkehrsbeauftragten habe ich nichts gehört. Ich möchte anmerken dass die Ölstraße, insbesondere die dortige Radverkehrsanlage nicht älter als 10 Jahre ist und daher die Aktenaufbewahrungspflicht nicht der Grund für fehlende Informationen sein kann. Im übrigen gilt: Meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld“ vom 08.03.2020 (#182222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 241 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222/
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AW: Eingangsbestätigung [#182222] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radweg…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#182222]
Datum
6. Februar 2021 15:24
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Ölstraße, Ehrenfeld“ vom 08.03.2020 (#182222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 298 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
6. Februar 2021 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Eingangsbestätigung [#182222] Sehr Antragsteller/in nach erneuter Rücksprache mit dem Team des Fahrradbeauftr…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#182222]
Datum
22. Februar 2021 13:19
Status
Sehr Antragsteller/in nach erneuter Rücksprache mit dem Team des Fahrradbeauftragten konnte die Situation etwas eindeutiger geklärt werden. Entschuldigen Sie bitte das Missverständnis zu der tatsächlich nicht erfolgten Mail. Den mir vorliegenden Luftbildern ist zu entnehmen, dass der Radfahrstreifen und die Beschilderung an dieser Stelle seit mindestens 2006 bestehen. Die Aktenaufbewahrungsfrist von zehn Jahren ist damit eindeutig abgelaufen. Ich kann Ihnen dementsprechend die von Ihnen gewünschten Dokumente und Informationen, die Aufschluss darüber geben, auf welcher Basis die Einschätzung dahingehend erfolgte, dass auf der Ölstr. eine qualifizierte Gefahrenlage anliegt, die die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht rechtfertigt, nicht zukommen lassen. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass der besprochene Bereich der Ölstr. im Rahmen einer größeren Umplanung der Oskar-Jäger-Str. ebenfalls umgebaut werden soll. In diesem Zuge soll die Radverkehrsführung mit einem Radfahrschutzstreifen auf die Fahrbahn verlegt werden. Die Radwegbenutzungspflicht würde dann aufgehoben werden. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme können Sie unter dem folgenden Link, dem Baubeschluss für den Umbau der Oskar-Jäger-Str. entnehmen. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=95158&search=1 Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#182222] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hinweise. Auf den mir zugäng…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#182222]
Datum
2. Mai 2021 10:08
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hinweise. Auf den mir zugänglichen Luftbildern ist kein Straßenschild zu sehen. Erst dies macht einen benutzungspflichtigen Radweg jedoch zu einem solchen. Davor ist es nur ein Farbstreifen ohne rechtliche Wirkung. Als damaliger Pendler der Oskar-Jäger-Straße weiß ich, dass das Schild viele Jahre später kam als der Farbklecks. Die von Ihnen genannten Pläne sind mir bekannt. Danach wird an derselben Stelle, an der sich derzeit ein Radfahrstreifen befindet, ein Radschutzstreifen eingerichtet. Er führt direkt durch die Dooringzone, in der man als Radfahrer von unachtsam geöffneten Autotüren getroffen wird. Eine Nutzungspflicht eines solchen Streifens ergibt sich nicht per Gesetz, aber aus dem fehlenden Wissen der überholenden Verkehrsteilnehmer, die von Radfahrenden erwarten, jede noch so rechtswidrig angeordnete Infrastruktur auch zu befahren. Dieses Halbwissen wir per Hupe durchgesetzt. Wie immer ist mir klar, dass Sie nur die Überbringerin der Nachricht sind, dass die Kölner Verkehrspolitik gescheitert ist. Insofern nehmen Sie meinen Verdruss bitte nicht persönlich. Für mich ist diese Anfrage damit erledigt. Alles Gute! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182222/