Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung

die Bedenken der Aachener Polizei zu dem Tempolimit von 30km/h in der Aachener Innenstadt (siehe https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/aachen-stadt-bremst-autofahrer-zur-luftreinhaltung-ein_aid-47140659?utm_medium=instant-message):

"Auch die auf drei Seiten detailliert formulierten Bedenken der Aachener Polizei heftete man bei der Stadt wohl lieber in der Fachverwaltung ab, als diese öffentlich zu machen. Hierbei geht es offenbar vor allem um die Frage, wer das Tempolimit engmaschig überwachen soll."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung [#182309]
Datum
10. März 2020 10:15
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bedenken der Aachener Polizei zu dem Tempolimit von 30km/h in der Aachener Innenstadt (siehe https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/aachen-stadt-bremst-autofahrer-zur-luftreinhaltung-ein_aid-47140659?utm_medium=instant-message): "Auch die auf drei Seiten detailliert formulierten Bedenken der Aachener Polizei heftete man bei der Stadt wohl lieber in der Fachverwaltung ab, als diese öffentlich zu machen. Hierbei geht es offenbar vor allem um die Frage, wer das Tempolimit engmaschig überwachen soll."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 182309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182309 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung [#182309]
Datum
15. April 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 8/2020 Aachen, 15.04.2020       Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben sowie das Informationsblatt bezüglich Ihrer unten angefügten Anfrage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,