Unfalldaten Köln

Unter folgendem Link ist die sogenannte "VERKEHRSUNFALLENTWICKLUNG STADTGEBIET KOELN 2018" zu finden. Leider sind diese Daten, anders als beschrieben, keine Rohdaten, sondern aggregierte Daten.

https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/verkehrsunfallentwicklung-stadtgebiet-koeln-2018

In der auf dieser Seite verlinkten Präsentation sind ab Seite 4 Karten zu sehen, die offensichtlich aus Rohdaten erstellt wurden. Jeder Punkt auf der Karte scheint einem Unfalldatensatz zugeordnet zu sein.

https://koeln.polizei.nrw/sites/default/files/2019-02/2018_INet%20K%C3%B6ln.pdf

Ich bitte um die Zusendung der zur Erstellung der Karten verwendeten Rohdaten. (Alle Jahre für die diese Daten vorliegen.) Da die Daten offensichtlich mit Georeferenzierung vorliegen, bitte ich darum diese im Datensatz zu belassen. Eventuelle Zusatzinformationen sollen ebenfalls im Datensatz belassen werden.

Als Format bitte ein gängiges Format wählen. (z.B. .csv .xls .xlsx oder QGIS kompatibel)

Die Daten sollen selbstverständlich in anonymisierter Form übersendet werden.

Eine schrittweise Bearbeitung der Anfrage ist ausdrücklich erwünscht. Zuerst sollen die aktuellsten Daten übersendet werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    420,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfalldaten Köln [#182336]
Datum
10. März 2020 16:13
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter folgendem Link ist die sogenannte "VERKEHRSUNFALLENTWICKLUNG STADTGEBIET KOELN 2018" zu finden. Leider sind diese Daten, anders als beschrieben, keine Rohdaten, sondern aggregierte Daten. https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/verkehrsunfallentwicklung-stadtgebiet-koeln-2018 In der auf dieser Seite verlinkten Präsentation sind ab Seite 4 Karten zu sehen, die offensichtlich aus Rohdaten erstellt wurden. Jeder Punkt auf der Karte scheint einem Unfalldatensatz zugeordnet zu sein. https://koeln.polizei.nrw/sites/default/files/2019-02/2018_INet%20K%C3%B6ln.pdf Ich bitte um die Zusendung der zur Erstellung der Karten verwendeten Rohdaten. (Alle Jahre für die diese Daten vorliegen.) Da die Daten offensichtlich mit Georeferenzierung vorliegen, bitte ich darum diese im Datensatz zu belassen. Eventuelle Zusatzinformationen sollen ebenfalls im Datensatz belassen werden. Als Format bitte ein gängiges Format wählen. (z.B. .csv .xls .xlsx oder QGIS kompatibel) Die Daten sollen selbstverständlich in anonymisierter Form übersendet werden. Eine schrittweise Bearbeitung der Anfrage ist ausdrücklich erwünscht. Zuerst sollen die aktuellsten Daten übersendet werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182336 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen un…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
10. März 2020 16:28
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 13.03.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
13. März 2020 07:58
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 13.03.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o. g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 02.04.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
2. April 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 02.04.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben haben Sie ein Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW an die Polizei Köln gerichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 11 Absatz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW und bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und Beantwortung des Antrags verbunden ist. Für die Bearbeitung Ihres Antrags fällt nach derzeitiger Einschätzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 420,- € (bezogen auf die Auskunft über Unfallrohdaten eines Kalenderjahres) an. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, wird um entsprechende Rückmeldung gebeten. Sollte von Ihnen keine Rückmeldung erfolgen, wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Antrag zurück nehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#182336] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus der Höhe de…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#182336]
Datum
3. April 2020 13:12
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus der Höhe der geforderten Gebühr lese ich heraus, dass sich meine Anfrage im Bereich von 1.3.2 bzw. 1.3.3 des Gebührentarif befindet. Der Verwaltungsaufwand meiner Anfrage wird also als umfangreich bzw. außergewöhnlich hoch eingeschätzt. Da ich diese Einschätzung weder teilen noch nachvollziehen kann, bitte ich Sie mir die Einschätzung (sofern diese schriftlich vorliegt) zu übersenden oder mir zumindest zu erläutern, wie man zu dieser Einschätzung kommt. Eine ähnliche Anfrage wurde in der Vergangenheit offenbar kostenlos beantwortet. (#29586) https://fragdenstaat.de/anfrage/unfallstatistik-koln/ Bitte erläutern Sie, warum diese Anfrage im Gegensatz zu meiner Anfrage gebührenfrei war bzw. dem Gebührentarif 1.3.1 "in einfachen Fällen gebührenfrei" zugeordnet wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182336
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 09.04.2020 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
9. April 2020 10:41
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 09.04.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 03.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass der Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW unter Punkt 1.3.3 für Anfragen, deren Beantwortung mit einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen, die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 10 – 1000 € vorsieht. Im Gegensatz zu der von Ihnen erwähnten IFG-Anfrage aus dem Jahr 2018 liegen die von Ihnen angefragten Daten nicht in einer aufbereiteten Form vor. Für die Zusammenstellung, Aufbereitung und Anonymisierung der Daten eines Kalenderjahres zur Beantwortung Ihrer Anfrage wird daher ein Zeitansatz von voraussichtlich 6 Stunden angesetzt, aus dem eine Gebühr in Höhe von 420,- € resultiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#182336] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sagen, dass die von mir angeforderten Da…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#182336]
Datum
9. April 2020 11:03
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sagen, dass die von mir angeforderten Daten nicht vorliegen. Mit welchen Daten wurden dann die von mir verlinkten Karten erstellt? Laut dieser Internetseite https://polizei.nrw/artikel/unfallhaeufungsstellen-erkennen-mit-euska verwendet die Polizei für die Unfalldaten bereits ein sehr mächtiges Geoinformationssystem der Firma PTV "Seit 2006 übernimmt EUSKa diese Stecknadel-Funktion und bietet darüber hinaus verschiedenste Auswertemöglichkeiten. Das Unfallgeschehen lässt sich sowohl geographisch als auch nach den Attributen einer Unfallanzeige bis hin zu Verkehrsbeteiligung oder Alter und Geschlecht der Beteiligten filtern. Schnell lässt sich mit wenigen Klicks in der modernen Software erkennen, wo Unfälle zu einer so genannten Unfallhäufungsstelle werden und folglich Handlungsbedarf besteht." Diese Software muss, anders ist es technisch nicht möglich, mit den von mir gewünschten Daten arbeiten. Ich gehe stark davon aus, dass es eine Exportfunktion in gängige Dateiformate gibt. Bitte erläutern Sie mir vor diesem Hintergrund nocheinmal, warum für jedes abgefragte Jahr sechs Arbeitsstunden benötigt werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182336
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 16.04.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
16. April 2020 15:29
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 16.04.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 09.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eine Anfrage nach dem IFG NRW gestellt und daraufhin einen Hinweis über die voraussichtliche Höhe der Bearbeitungsgebühr erhalten. Die Einschätzung über die voraussichtliche Gebührenhöhe bleibt nach Ihrem im Bezug genannten Schreiben unverändert; zu weiteren Ausführungen besteht kein Anlass. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unfalldaten Köln“ [#182336] [#182336]
Datum
16. April 2020 15:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182336 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde. Die Kostenschätzung für meine Anfrage ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich halte sie für deutlich zu hoch und es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kosten pro Kalenderjahr anfallen sollen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 182336.pdf - 2020-03-10_2-PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg - 2020-03-13_1-InformationsblattIFG.pdf Anfragenr: 182336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182336
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.04.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unfalldaten Köln“ [#182336] [#182336]
Datum
17. April 2020 06:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.04.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Ausstellung eines förmlichen Bescheids zu meiner Informationsfreiheitsa…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unfalldaten Köln“ [#182336] [#182336]
Datum
17. April 2020 10:05
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Ausstellung eines förmlichen Bescheids zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unfalldaten Köln“ vom 10.03.2020 (#182336). Bitte senden Sie diese an folgende Adresse: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182336
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.5.2-3712/20 Verkehrsunfallrohdaten 209.2.5.2-3712/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr An…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.5.2-3712/20 Verkehrsunfallrohdaten
Datum
21. April 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
209.2.5.2-3712/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang zu Verkehrsunfallrohdaten Ihre E-Mail vom 16.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben in dieser Angelegenheit an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie wenden sich gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), da Ihnen das Polizeipräsidium Köln für den Zugang zu den Rohdaten eine Gebühr i.H.v. 420,00 € berechnen würde, der für die Zusammenstellung, Aufbereitung und Anonymisierung der Daten entstehen würde. Ich habe den Vorgang gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tag aufgegriffen. Zudem teile ich Ihnen vorab Folgendes mit: Die auskunftspflichtige Stelle teile mit, dass die von Ihnen angefragten Daten nicht in einer aufbereiteten Form vorliegen und daher zusammengestellt, aufbereitet und anonymisiert werden müssen. Es würde damit ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand entstehen, der gebührenpflichtig ist (Punkt 1.3. des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW) . Grundsätzlich wäre zwar ein gebührenfreier Zugang zu Informationen wünschenswert, jedoch sieht das IFG NRW in seiner jetzigen Fassung die Erhebung von Gebühren vor, wenn ein Verwaltungsaufwand entsteht (§ 11 Abs. 1 IFG NRW). Für die Berechnung eines Stundensatzes einer/e Mitarbeiter/in der Laufbahngruppe 2 1. Einstiegsamt ist ein Betrag i.H.v,. 70,00 € zugrunde zu legen. Die auskunftspflichtige Stelle muss zunächst bei der Berechnung des Aufwandes die „Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 - vom 17. April 2018“ zugrunde legen. Diese sind zu finden unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16935&vd_back=N192&sg=0&menu=1. Insofern ist der Betrag i.H.v. 420 € zunächst einmal rechnerisch nachvollziehbar. Ich habe nun um Erläuterung gebeten, warum die beantragten Daten in der beantragten Form nicht vorliegen und weshalb personenbezogene Daten geschwärzt werden müssen, um wieviel Datensätze es sich in etwa pro Jahr handeln würde und ob Gebührentatbestände in Betracht kommen, die nur einmalig und nicht jährlich anfallen. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht, bis dahin bitte ich von weiteren Nachfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.5.2-3712/20 Verkehrsunfallrohdaten [#182336] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mich mit dem Herstel…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.5.2-3712/20 Verkehrsunfallrohdaten [#182336]
Datum
22. April 2020 10:48
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mich mit dem Hersteller der von Ihnen genutzten Software in Verbindung gesetzt. Dieser war, im Gegensatz zu Ihnen, bereit mir zu erklären, warum meine IFG-Anfrage vermutlich so aufwendig zu beantworten ist. Der Hersteller teilte mir mit, dass die Unfalldaten auch Freitextfelder und Skizzen enthalten, die manuell auf personenbezogene Daten geprüft werden müssten. Ich möchte deshalb meine IFG-Anfrage auf diejenigen Bestandteile der Unfalldaten reduzieren, die keiner manuellen Überprüfung unterzogen werden müssen. Oder, falls dies die Bearbeitung erleichtert, bin ich auch mit der Übersendung der Datenspalten aus dieser Anfrage, https://fragdenstaat.de/anfrage/unfallstatistik-koln/ jedoch plus Koordinaten der Unfallstelle, zufrieden. Ich hoffe, dass nun eine kostenlose und zügige Bearbeitung meiner Anfrage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182336

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209.2.5.2-3712/20 zu Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 Verkehrsunfallrohdaten 209.2.5.2-3712/20 Informationsfreih…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.5.2-3712/20 zu Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 Verkehrsunfallrohdaten
Datum
8. Mai 2020 10:21
Status
Warte auf Antwort
209.2.5.2-3712/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang zu Verkehrsunfallrohdaten Ihre E-Mail vom 16.04.2020 Sehr [geschwärzt], beigefügt erhalten Sie die Begründung der auskunftspflichtigen Stelle zum Verwaltungsaufwand. Eine Forderung der Gebühren in dieser Höhe halte ich für rechtmäßig. Ich bitte zukünftig davon abzusehen, die auskunftspflichtige Stelle „parallel“ zu meiner Vermittlungstätigkeit anzuschreiben und schließe den Vorgang damit ab. Von: [geschwärzt]> [geschwärzt] Gesendet: Donnerstag, 30. April 2020 12:34 An: ......@ldi.nrw.de> Betreff: AW: 209.2.5.2-3712/20 zu Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 Verkehrsunfallrohdaten Polizeipräsidium Köln Köln, 30.04.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4036/20 An die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1. Antrag von [geschwärzt] vom 10.03.2020 2. Ihr Schreiben vom 21.04.2020, Az.: 209.2.5.2-3712/20 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem im Bezug unter 2. genannten Schreiben haben Sie um Erläuterung der Bearbeitung des IFG-Antrags von [geschwärzt] gebeten, den er über das Portal „FragdenStaat“ an die Polizei Köln gestellt hat. [geschwärzt] beantragt den Zugang zu Unfallrohdaten, die der von der Polizei Köln im Internet veröffentlichten Präsentation ‚Verkehrsunfallentwicklung im Stadtgebiet Köln 2018‘ zugrunde liegen. In dieser Veröffentlichung geht es im Wesentlichen um die Darstellung von Unfällen mit Verunglückten im Jahr 2018. [geschwärzt] hat jedoch nicht nur um Übersendung der Rohdaten des Jahres 2018 gebeten, sondern aller Jahre, für die diese Daten vorliegen. Nachdem [geschwärzt] Sie um Vermittlung in seiner IFG-Angelegenheit gebeten hat, sind bei mir weitere Schreiben des Antragstellers eingegangen, die auf „FragdenStaat“ einzusehen sind. Ich habe auf diese Schreiben bisher nicht geantwortet, um zunächst zu Ihren Fragen Stellung zu nehmen, weise aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass [geschwärzt] In einem dieser Schreiben seinen Antrag dahingehend konkretisiert hat, dass er die Daten entsprechend der Datenspalten einer früheren IFG-Anfrage zu Unfallrohdaten der Jahre 2014 – 2017 aufbereitet haben möchte, ergänzt um eine Spalte mit Koordinaten der Unfallstelle. Zur von Ihnen angefragten Datenmenge pro Jahr lässt sich anhand der beispielhaften Betrachtung des Kalenderjahres 2018 folgendes sagen: Die „Verkehrsunfallentwicklung im Stadtgebiet 2018“ weist für das Jahr 2018 4.706 Unfälle mit Verunglückten aus. Herr [geschwärzt] wünscht pro Unfall die Zurverfügungstellung von 37 Einzeldaten. Bezogen auf das Jahr 2018 handelt es sich somit um 174.122 Datensätze. Ob diese Daten in dem vorgenannten Umfang herausgegeben werden können, wäre allerdings noch zu prüfen. Nachdem Herr [geschwärzt] seinen Antrag vom 10.03.2020 bei der Polizei Köln eingereicht hatte und hier festgestellt wurde, dass die Übermittlung der Informationen mit einem außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verbunden war, wurde er anhand eines Gebührenhinweises über die voraussichtliche Höhe der Bearbeitungsgebühr informiert. Da sich sein Antrag auf Daten einer von ihm nicht bestimmten Anzahl von Jahren erstreckte, [geschwärzt] aber ein konkreter Anhaltspunkt über die Höhe der Gebühr gegeben werden sollte, wurde ihm mitgeteilt, dass er bezogen auf die Auskunft über Unfallrohdaten eines Kalenderjahres mit Gebühren in Höhe von 420,- € rechnen muss. Es wurde ihm zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Gebühr handelt, die jeweils pro Kalenderjahr anfällt. Es ist jedoch die Gebühr, die zur Beantwortung seiner Anfrage bezogen auf ein Kalenderjahr anfallen würde. Sollte [geschwärzt] Auskunft über die Unfallrohdaten mehrerer Jahre verlangen, wird sich die Bearbeitungszeit verlängern, weil es sich um eine größere Datenmenge handelt; die Bearbeitung wird dann insgesamt länger dauern und die Gebühr entsprechend höher sein. Einzelne Arbeitsschritte sind zudem nur getrennt nach Kalenderjahren durchführbar. Der Verwaltungsaufwand, der für die Bearbeitung des IFG-Antrags von [geschwärzt] anfällt, wurde - bezogen auf das Datenvolumen eines Kalenderjahres - auf 6 Stunden geschätzt: Sichtung und Erfassung des Antrags, Feststellung zu beteiligender Organisationseinheiten, Zuweisung an beteiligte Organisationseinheiten, Koordinierung und Abstimmung der weiteren Bearbeitung 60 Minuten Download aus dem Datenbestand, manuelle Zusammenführung der Daten in einer Excel-Datei, Löschen überflüssiger Datensätze, Validitätsprüfung der erstellten Datei 120 Minuten * Prüfung des Vorliegens etwaiger Verweigerungsgründe; hier umfassende datenschutzrechtliche Prüfung 120 Minuten * Abtrennung von Daten, die nicht herausgegeben werden dürfen 30 Minuten * Erstellung des Bescheids, Erstellung des Gebührenbescheids, Versand 30 Minuten * Hier wäre ein höherer Zeitansatz zu veranschlagen, sofern sich die Bearbeitung auf Daten von mehr als einem Kalenderjahr bezieht. Die der Präsentation ‚Verkehrsunfallentwicklung im Stadtgebiet Köln 2018‘ zugrunde liegenden Rohdaten liegen nicht, wie vom Antragsteller vermutet, in einer Anwendung vor, sondern müssen erst zusammengestellt und aufbereitet werden. In Anbetracht der hohen Datenmenge und des zur Bereitstellung der Informationen verbundenen Verwaltungsaufwands steht die Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]