Fahrzeugüberführung / Fahrerkarte

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Ich bin als Fahrer in der Fahrzeugüberführung für Autovermietungen tätig. Bisher waren dies nur PKW, was noch keine Probleme darstellt.
Meine Frage ist, benötige ich zum Überführen eines LKW über 3,5t eine Fahrerkarte? Meines verständnisses handelt es sich nicht um eine privatfahrt und daher Ja.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin als Fahrer …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeugüberführung / Fahrerkarte [#182423]
Datum
11. März 2020 18:57
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin als Fahrer in der Fahrzeugüberführung für Autovermietungen tätig. Bisher waren dies nur PKW, was noch keine Probleme darstellt. Meine Frage ist, benötige ich zum Überführen eines LKW über 3,5t eine Fahrerkarte? Meines verständnisses handelt es sich nicht um eine privatfahrt und daher Ja.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182423 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in das Kraftfahrt-Bundesamt personalisiert lediglich die Fahrtenschreiberkarten im Auft…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Fahrzeugüberführung / Fahrerkarte [#182423]
Datum
12. März 2020 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Kraftfahrt-Bundesamt personalisiert lediglich die Fahrtenschreiberkarten im Auftrag der Länder. Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen von uns nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das zuständige Sozialministerium Ihres Bundeslandes. Mit freundlichen Grüßen