Aktueller Stand zum sächsischen Informationsfreiheits- bzw. Tranzparenzgesetz

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Schon seit mehreren Jahren ist ein Informationsfreiheitsgesetz in Sachsen geplant. Das ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie ist der aktuelle Stand dazu?

Ich möchte hierzu kurz anmerken, dass ich vom sächsischen Landtag darum gebeten wurde, mich an die sächsische Staatskanzlei zu wenden. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-stand-zum-sachsischen-ifg/

Ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schon seit mehr…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand zum sächsischen Informationsfreiheits- bzw. Tranzparenzgesetz [#182452]
Datum
12. März 2020 06:56
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schon seit mehreren Jahren ist ein Informationsfreiheitsgesetz in Sachsen geplant. Das ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie ist der aktuelle Stand dazu? Ich möchte hierzu kurz anmerken, dass ich vom sächsischen Landtag darum gebeten wurde, mich an die sächsische Staatskanzlei zu wenden. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-stand-zum-sachsischen-ifg/ Ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Sächsische Staatskanzlei
Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz Im Auftrag
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz
Datum
26. März 2020 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
511,6 KB
Im Auftrag