Kommunikation mit Vertretern von Microsoft

Sämtliche amtliche Informationen betreffend Treffen und/oder anderer dokumentierter Kommunikation von Vertretern Ihres Ministeriums mit Vertretern, Mitarbeitern, Begünstigten (z.B. durch bekannte Förderungen, Sponsoring oder ähnliches) von Microsoft. Gemeint sind hierzu beispielsweise (nicht ausschließlich) Kalendereinträge, Aktennotizen, Gesprächsprotokolle und/oder vergleichbares, die Aufschluss über Zeit, Ort, Dauer und Inhalte geben.

Um die Anfrage einfach im Sinne des Gesetzes zu halten, beschränke ich die Anfrage zunächst auf die vergangenen 12 Monate.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2020
  • Frist
    14. April 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche amtlich…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Vertretern von Microsoft [#182658]
Datum
15. März 2020 09:46
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche amtliche Informationen betreffend Treffen und/oder anderer dokumentierter Kommunikation von Vertretern Ihres Ministeriums mit Vertretern, Mitarbeitern, Begünstigten (z.B. durch bekannte Förderungen, Sponsoring oder ähnliches) von Microsoft. Gemeint sind hierzu beispielsweise (nicht ausschließlich) Kalendereinträge, Aktennotizen, Gesprächsprotokolle und/oder vergleichbares, die Aufschluss über Zeit, Ort, Dauer und Inhalte geben. Um die Anfrage einfach im Sinne des Gesetzes zu halten, beschränke ich die Anfrage zunächst auf die vergangenen 12 Monate.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182658 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Anfragenr: 182658 Sehr geehrteAntragsteller/in angesichts der aktuellen Situation aufgrund Corona bitten wir um V…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Anfragenr: 182658
Datum
18. März 2020 17:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in angesichts der aktuellen Situation aufgrund Corona bitten wir um Verständnis, dass wir unsere wenigen noch verbliebenen Ressourcen in die Bereitstellung von Lösungen für die Schulen investieren müssen, um den Unterricht sicherstellen zu können. Deshalb werden wir die Prüfung Ihrer Anfrage auf noch unbestimmbare Zeit zurückstellen müssen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 182658 [#182658] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mi…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Anfragenr: 182658 [#182658]
Datum
15. April 2020 11:13
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Vertretern von Microsoft“ vom 15.03.2020 (#182658) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und benennen Sie einen erwartbaren Zeitraum der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182658 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Anfragenr: 182658 [#182658] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mi…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Anfragenr: 182658 [#182658]
Datum
29. Mai 2020 07:16
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Vertretern von Microsoft“ vom 15.03.2020 (#182658) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182658 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Vertretern von Microsoft“ [#182658] [#182658]
Datum
29. Mai 2020 07:17
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182658 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Anfrage inhaltlich nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 182658.pdf - 2020-03-18_1-image001.png - 2020-03-18_1-image002.png Anfragenr: 182658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182658
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. …
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Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit [#182658] Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir einen aktuellen Stand mitteilen? …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheit [#182658]
Datum
10. Oktober 2020 12:33
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir einen aktuellen Stand mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182658/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz begehren Sie sämtliche I…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
LIFG: Kommunikation mit Vertretern von Microsoft [#182658]
Datum
20. Oktober 2020 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz begehren Sie sämtliche Information betreffend Treffen und / oder anderer dokumentierter Kommunikation von Vertretern des Kultusministeriums mit Vertretern, Mitarbeitern, Begünstigten von Microsoft. Sie beschränken Ihre Anfrage auf die vergangenen 12 Monate. Sehr gerne möchten wir Ihnen Auskunft geben. Das Konzept einer Digitalen Bildungsplattform in Baden-Württemberg ist modular aufgebaut und sieht unter anderem eine dienstliche E-Mail-Adresse sowie Instrumente zur Bürokommunikation (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation etc.) für die Lehrkräfte in Baden-Württemberg vor. Das Produkt MS Office 365 wird als ein mögliches Produkt für das genannte Modul in Betracht gezogen. Um zu prüfen, ob dieses Produkt datenschutzkonform für die Lehrkräfte eingesetzt werden kann, wurde mit der Firma Microsoft kommuniziert. Gegenstand der Kommunikation waren das datenschutzrechtliche Konzept sowie die Abwägung von Lizenzmodellen und deren Konfigurationsmöglichkeiten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Gespräche zu diesen Themen fanden von Juli 2019 bis Juni 2020 an insgesamt 14 Terminen statt. Die gegenständlichen Informationen und Dokumente finden Sie unter den folgenden Links: Online Services Terms: https://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=46 Online Services DPA: https://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=67 Lizenzmodelle: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/academic/compare-office-365-education-plans?market=de&activetab=tab%3aprimaryr1 Wir freuen uns, Ihrem Anliegen hiermit entsprechen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage sende…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2020
Datum
22. Januar 2021 06:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2020 [#182658] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Unterstützung. …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2020 [#182658]
Datum
24. Januar 2021 11:30
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Unterstützung. Tatsächlich besteht meinerseits nach der erfolgten Antwort weiterer Vermittlungsbedarf: Ich hatte nach allen amtliche Informationen gefragt. Das Ministerium teilt mir nun einen Zeitraum und eine Anzahl von Terminen innerhalb dieses mit. Ich kann davon ausgehen, dass alleine die Termine genauer zu terminieren sind - würde mich jedenfalls darüber wundern, wenn man im Ministerium nur die Anzahl hochzählt. Des weiteren kann ich davon ausgehen, dass zu jedem Termin eine Dokumentation angelegt wurde (Protokoll oder ähnliches). Hier ließe sich weiteres finden, was den Eindruck erweckt, dass die Auskunft mehr als unvollständig ist. Ich bitte Sie daher um erneute Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182658/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 25. Januar 2021.…
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 25. Januar 2021. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in mit Stellungnahme vom 05.02.2021 hat uns der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Kommunikation mit Vertretern von Microsoft [#182658]
Datum
18. Februar 2021 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Stellungnahme vom 05.02.2021 hat uns der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Hinweise zur Anwendung und Auslegung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes mit Blick auf Ihren Antrag vom 15.03.2020 gegeben. Wir werden diese Hinweise des LfDI in eine erneute Prüfung Ihres Anliegens einbeziehen. Wir danken im Voraus für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in wir möchten Sie darüber informieren, dass wir uns weiterhin mit Ihrem o. g. Antrag befassen…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Kommunikation mit Vertretern von Microsoft [#182658]
Datum
7. Juni 2021 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir möchten Sie darüber informieren, dass wir uns weiterhin mit Ihrem o. g. Antrag befassen. Denn es haben sich aufgrund der jüngsten Empfehlung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit neue Bedingungen ergeben, die Auswirkungen auf unsere rechtliche Prüfung haben könnten. Die betreffende Pressemitteilung können Sie hier abrufen: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-raet-aufgrund-hoher-datenschutzrechtlicher-risiken-von-der-nutzung-der-geprueften-version-von-microsoft-office-365-an-schulen-ab/ Wir werden die möglichen Ausschlussgründe, die einer Herausgabe der Unterlagen entgegenstehen können, unter Berücksichtigung des neuen Sachstands prüfen und Ihnen zeitnah erneut Nachricht geben. Wir danken für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in wie mit Schreiben vom 7. Juni 2021 angekündigt, haben wir im Lichte des veränderten Sachsta…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Kommunikation mit Vertretern von Microsoft [#182658]
Datum
12. Oktober 2021 14:46
Status
Sehr Antragsteller/in wie mit Schreiben vom 7. Juni 2021 angekündigt, haben wir im Lichte des veränderten Sachstandes mögliche Ausschlussgründe des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) geprüft. Aus unserer Sicht ist hinsichtlich der von Ihnen begehrten Kommunikation mit dem Unternehmen Microsoft der Ausschlussgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG einschlägig. Zwar ist sowohl der schützenswerte Abstimmungs- und Beratungsprozess des Kultusministeriums mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als auch die internen Entscheidungsprozesse des Kultusministeriums hinsichtlich des schulischen, landesweiten Betriebs von Microsoft Office 365 im jetzigen Zeitpunkt beendet. Sehen Sie hierzu und zum weiteren Vorgehen bitte auch die Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 22. Juli 2021: https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-07-22+Vorerst+keine+pauschale+Untersagung+von+Microsoft-Produkten . Es steht also eine öffentliche Ausschreibung für den Erwerb digitaler Dienste und Anwendungen an. Das Unternehmen Microsoft ist vergaberechtlich von einer Bewerbung nicht auszuschließen. Im Fall der Veröffentlichung der vertragsrelevanten Inhalte der Kommunikation mit Microsoft besteht die im Rahmen einer Prognose zu ermittelnde konkrete Gefährdung der Vertraulichkeit der Beratungen und eine erhebliche Erschwernis für die objektiv zu fällende Entscheidung im Zuge des anstehenden Vergabeverfahrens. Wir weisen darauf hin, dass die von Ihnen begehrten bilateralen Kommunikationsinhalte - soweit im Sinne des § 3 Nr. 3 LIFG relevant - vor einem etwaigen Informationszugang gegenüber dem Unternehmen Microsoft drittzubeteiligen wären, da dieses durch schützenswerte Inhalte gemäß §§ 5, 6 LIFG (Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimisse) betroffen sein kann. Mit freundlichen Grüßen