Wann erfolgt Reisewarnung Spanien, wenn nicht notwendige Reisen doch vermieden werden sollen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wir hatten am 12.11.2019 eine Reise in den Osterferien an die Costa Blanca in Spanien gebucht. Am 14.03.2020 wurde der Alarmzustand im ganzen Land ausgerufen.
Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.

Ich selbst habe MS sollte daher die Reise nicht antreten.

Das Auswärtige Amt ruft zum Überprüfen der Reisepläne und zum Verschieben nicht erforderlicher Reisen auf.
Österreich hat u.a. eine Reisewarnung für Spanien bereits in der vergangenen Woche erlassen.

Die Osterferien nahen und viele Tausende haben wir Urlaub in Spanien gebucht. Wann erfolgt eine Reisewarnung, damit die Menschen kostenfrei stornieren können? Ein Abklingen der Pandemie ist bis dahin unmöglich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir hatten am 12.11…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Wann erfolgt Reisewarnung Spanien, wenn nicht notwendige Reisen doch vermieden werden sollen [#182716]
Datum
16. März 2020 11:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir hatten am 12.11.2019 eine Reise in den Osterferien an die Costa Blanca in Spanien gebucht. Am 14.03.2020 wurde der Alarmzustand im ganzen Land ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Ich selbst habe MS sollte daher die Reise nicht antreten. Das Auswärtige Amt ruft zum Überprüfen der Reisepläne und zum Verschieben nicht erforderlicher Reisen auf. Österreich hat u.a. eine Reisewarnung für Spanien bereits in der vergangenen Woche erlassen. Die Osterferien nahen und viele Tausende haben wir Urlaub in Spanien gebucht. Wann erfolgt eine Reisewarnung, damit die Menschen kostenfrei stornieren können? Ein Abklingen der Pandemie ist bis dahin unmöglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182716 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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