Reisewarnung Spanien (Kanarische Inseln

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Warum gibt es keine offizielle Reisewarnung für Spanien (Kanarische Inseln)? Die Airline Condor ist anscheinend immer noch der Meinung Flüge durchzuführen. Aus einer sicheren Quelle weiß ich aber, dass sie leer nach Teneriffa fliegen um Leute zurück zu holen. Es ist für die Kunden essentiell, eine offizielle Reisewarnung herauszugeben. Hier geht es um eine Menge Geld, welches die Kunden verlieren aufgrund der engstirnigkeit der Airline. Ich bitte Sie die längst überfällige Reisewarnung umgehend zu erlassen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum gibt es keine…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Reisewarnung Spanien (Kanarische Inseln [#182738]
Datum
16. März 2020 14:47
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt es keine offizielle Reisewarnung für Spanien (Kanarische Inseln)? Die Airline Condor ist anscheinend immer noch der Meinung Flüge durchzuführen. Aus einer sicheren Quelle weiß ich aber, dass sie leer nach Teneriffa fliegen um Leute zurück zu holen. Es ist für die Kunden essentiell, eine offizielle Reisewarnung herauszugeben. Hier geht es um eine Menge Geld, welches die Kunden verlieren aufgrund der engstirnigkeit der Airline. Ich bitte Sie die längst überfällige Reisewarnung umgehend zu erlassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182738
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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