Reisewarnung Spanien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In Spanien steigen die Coronainfektionen dramatisch an. Es wurde der Notstand erklärt und eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Eine Reisewarnung würde die Stornierung der Urlaubsreisen vereinfachen und vielen Menschen eine Sorge abnehmen. Warum gibt es diese Reisewarnung nicht?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Rolf Neubauer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Spanien …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Rolf Neubauer
Betreff
Reisewarnung Spanien [#182752]
Datum
16. März 2020 17:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Spanien steigen die Coronainfektionen dramatisch an. Es wurde der Notstand erklärt und eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Eine Reisewarnung würde die Stornierung der Urlaubsreisen vereinfachen und vielen Menschen eine Sorge abnehmen. Warum gibt es diese Reisewarnung nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf Neubauer Anfragenr: 182752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182752 Postanschrift Rolf Neubauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rolf Neubauer

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