Einsatz tragbarer Mikrowellenwaffen durch ausländische Geheimdienste

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Alle Informationen zur Verwendung tragbarer Mikrowellenwaffen durch ausländische Geheimdienste. Der Ausgang des Mikrowellenstrahls wird mit einer extrem niederfrequenten Sinuswelle moduliert. Auf diese Weise können bei einem Opfer Effekte wie Paranoia, Tachykardie oder epileptische Anfälle induziert werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen …
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Einsatz tragbarer Mikrowellenwaffen durch ausländische Geheimdienste [#182826]
Datum
17. März 2020 16:26
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen zur Verwendung tragbarer Mikrowellenwaffen durch ausländische Geheimdienste. Der Ausgang des Mikrowellenstrahls wird mit einer extrem niederfrequenten Sinuswelle moduliert. Auf diese Weise können bei einem Opfer Effekte wie Paranoia, Tachykardie oder epileptische Anfälle induziert werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182826
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in Erledigung Ihres IFG-Antrages wird anliegendes Schreiben übersandt. Mit freundli…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Einsatz tragbarer Mikrowellenwaffen durch ausländische Geheimdienste [#182826] - 2020-0005712901
Datum
27. April 2020 05:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
384,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Erledigung Ihres IFG-Antrages wird anliegendes Schreiben übersandt. Mit freundlichen Grüßen