CORONA Virus: Unterstützung durch Jobcenter und Vermittlung in systemrelevante Bereiche

Sehr << Antragsteller:in >>

möglicherweise haben Sie bereits von dem aktuellen Ausnahmezustand in
Deutschland erfahren.

Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat in der heutigen
Bundespressekonferenz (17.03.2020) das Thema fehlender Arbeitskräfte
in den systemrelevanten Bereichen und insbesondere Aushilfen in der
Landwirtschaft angesprochen.

Die Bundesministerin erwähnte dabei auch, dass es derzeit eine Menge
Menschen gibt, die dringend Arbeit suchen, weil sie Einkünfte
brauchen. Es sollten auch die Zuverdienstgrenzen für Aushilfen
überdacht werden.

Ich interessiere mich für eine Tätigkeit in den vorgenannten
Bereichen. Ich fordere Sie auf, Ihrer ureigensten Aufgabe nachzukommen
und mir kurzfristig entsprechende Angebote und die entsprechenden
Bedingungen zu unterbreiten.

Leider ist realistisch betrachtet davon auszugehen, dass Ihr Haus auch
auf diese Nachricht jedenfalls nicht zeitnah, sehr wahrscheinlich
jedoch überhaupt nicht reagieren wird. Ich werde nach einer
angemessenen Antwortfrist in diesem Fall die zuständige
Aufsichtsbehörde und die Medien über Ihr Verhalten informieren.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in möglicherweise haben Sie bereits von dem aktuellen Ausnahmezustand in Deutschland er…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CORONA Virus: Unterstützung durch Jobcenter und Vermittlung in systemrelevante Bereiche [#182832]
Datum
17. März 2020 17:09
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in möglicherweise haben Sie bereits von dem aktuellen Ausnahmezustand in Deutschland erfahren. Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat in der heutigen Bundespressekonferenz (17.03.2020) das Thema fehlender Arbeitskräfte in den systemrelevanten Bereichen und insbesondere Aushilfen in der Landwirtschaft angesprochen. Die Bundesministerin erwähnte dabei auch, dass es derzeit eine Menge Menschen gibt, die dringend Arbeit suchen, weil sie Einkünfte brauchen. Es sollten auch die Zuverdienstgrenzen für Aushilfen überdacht werden. Ich interessiere mich für eine Tätigkeit in den vorgenannten Bereichen. Ich fordere Sie auf, Ihrer ureigensten Aufgabe nachzukommen und mir kurzfristig entsprechende Angebote und die entsprechenden Bedingungen zu unterbreiten. Leider ist realistisch betrachtet davon auszugehen, dass Ihr Haus auch auf diese Nachricht jedenfalls nicht zeitnah, sehr wahrscheinlich jedoch überhaupt nicht reagieren wird. Ich werde nach einer angemessenen Antwortfrist in diesem Fall die zuständige Aufsichtsbehörde und die Medien über Ihr Verhalten informieren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182832 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONA Virus: Unterstützung durch Jobcenter und …
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CORONA Virus: Unterstützung durch Jobcenter und Vermittlung in systemrelevante Bereiche [#182832]
Datum
21. April 2020 07:55
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONA Virus: Unterstützung durch Jobcenter und Vermittlung in systemrelevante Bereiche“ vom 17.03.2020 (#182832) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182832 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
22-IFG_2020_04_21_CORONA__Vermittlung_systemrelevante_Bereiche_Zuverdienstgrenze [#182832] Sehr geehrteAntragstell…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
22-IFG_2020_04_21_CORONA__Vermittlung_systemrelevante_Bereiche_Zuverdienstgrenze [#182832]
Datum
21. April 2020 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 17.03.2020 baten Sie um Vermittlung in systemrelevante Bereiche und wiesen zugleich darauf hin, dass " Die Bundesministerin dabei auch erwähnte, dass auch die die Zuverdienstgrenzen für Aushilfen überdacht werden sollte." Auf Ihre Anfrage, Ihnen entsprechende Stellenangebote zukommen zu lassen, teilte Ihnen mit E-Mail vom 18.03.2020 mein Haus mit, dass Ihnen entsprechende Vermittlungsvorschläge per Post übersandt würden. Insoweit wurde Ihre Anfrage vom 17.03.2020 umgehend und abschließend beantwortet. Soweit Sie mit weiterer E-Mail vom 18.03.2020 darauf hinwiesen, mein Haus habe Ihre " Fragen bzgl. einer Änderung der Zuverdienstgrenzen sowie die entsprechenden Bedingungen nicht beantwortet.", haben Sie hiermit erstmalig zum Ausdruck gebracht, Informationen zur Zuverdienstgrenze erhalten zu wollen. Insoweit beinhaltete Ihre erste E-Mail lediglich einen Hinweis darauf, dass Anpassungen angedacht worden seien, nicht jedoch, dass solche bereits vorgenommen worden sind. Bei einer Auskunft zur Anpassung und zur Höhe der Zuverdienstgrenzen dürfte es sich eher um eine Auskunft im Sinne von § 13 SGB I handeln, wonach jeder Anspruch auf Aufklärung und Beratung über die Rechte und Pflichten im Sozialrechtsverhältnis hat. Ihre so verstandene Anfrage möchte ich Ihnen hiermit wie folgt beantworten: Mit dem sogenannten "Sozialschutzpaket" wurde am 27.03.2020 in Art. 1 das SGB II insoweit abgeändert, als dass § 67 SGB II eingefügt wurde. Hiermit wurde der erleichterte Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II geregelt, eine Anpassung der Zuverdienstgrenzen für abhängig Beschäftigte wurde hierin jedoch nicht geregelt. Soweit ggf. Anpassung auch in anderen rechtsgebieten erfolgt sind, sind die jeweiligen Leistungsträge insoweit betreffend zur Auskunft verpflichtet. Das Sozialschutzpaket im Übrigen ist öffentlich zugänglich. Ich hoffe, Ihnen hiermit die entsprechenden Informationen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: 22-IFG_2020_04_21_CORONA__Vermittlung_systemrelevante_Bereiche_Zuverdienstgrenze [#182832] Sehr geehrteAntrags…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 22-IFG_2020_04_21_CORONA__Vermittlung_systemrelevante_Bereiche_Zuverdienstgrenze [#182832]
Datum
20. Mai 2020 10:15
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONA Virus: Unterstützung durch Jobcenter und Vermittlung in systemrelevante Bereiche“ vom 17.03.2020 (#182832) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182832