Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – nach deren Umsetzung in Landesrecht – nur für Neubauten bzw. für neu eingebaute Bauprodukte Geltung besitzen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 2 Follower:innen
Marion Stein
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie…
An Deutsches Institut für Bautechnik Details
Von
Marion Stein
Betreff
Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) [#182952]
Datum
19. März 2020 16:48
An
Deutsches Institut für Bautechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, ob die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – nach deren Umsetzung in Landesrecht – nur für Neubauten bzw. für neu eingebaute Bauprodukte Geltung besitzen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 182952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182952 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist. Wir werden uns …
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) [#182952]
Datum
20. März 2020 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist. Wir werden uns bemühen, Ihnen zeitnah zu antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.03.2020 mit der Nummer 182952, deren Eingang wir hie…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.03.2020 - Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) [#182952]
Datum
24. März 2020 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.03.2020 mit der Nummer 182952, deren Eingang wir hiermit gerne bestätigen. Sie stellten uns die Frage, ob die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) - nach deren Umsetzung in Landesrecht - nur für Neubauten bzw. für neu eingebaute Bauprodukte Geltung besitzen. Bei dieser Fragestellung handelt es sich, obwohl sie unter Bezugnahme auf Ihre Rechte nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation gestellt worden ist, um eine Rechtsfrage. Dazu müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es uns nicht möglich ist, Rechtsauskünfte zu erteilen oder rechtsberatend tätig zu sein. Zweck des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes ist es nach dessen § 1 dagegen, dass das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Akten sind im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen (vgl. § 3 Absatz 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes). Die Musterbauordnung (MBO), die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und die Umsetzungen dieser Muster in Landesrecht sind veröffentlicht und frei zugänglich. Ihre Fragestellung bezieht sich auf die Auslegung dieser frei zugänglichen Rechtstexte, und nicht auf die Inhalte von "Akten" im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Es handelt sich auch nicht um "Informationen" im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Diese Mitteilung erfolgt kostenfrei. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen