Förderung nach RzWas 2018
Der Förderantrag für den redundanten Fernleitungsanschluss von Trockau wird als "zweites Standbein" nach DIN 2000 begründet. Primäre Versorgungbleiben lt. ZwV-Pressemitteilung die Quellen im Lindenhardter Forst.
Der Förderantrag für den Fernleitungsbau der Juragruppe Richtung Auerbach wird in der Presse als "zweites Standbein" zur REDUNDANTEN Versogung von Auerbach dargestellt. Die primäre, reguläre Versorgung von Auerbach erfolgt vom Wasserwerk in Ranna, Veldensteiner Forst.
Hr. Löwl, WWA Hof, hat noch im Januar 2018 per E-Mail den ZwV-J darauf hingewiesen, dass lt. StMUV nur dauernd wasserführende Leitungen förderungsfähig sind. Der Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Kaltenthal wurde z.B. im Förderantrag 2017 als "nicht förderungsfähig" gestrichen.
Die mit Abstand kürzeste Verbindung Kaltenthal - Leups wurde nur befristet vom Sommer 2019 bis zum 06. 12. 2019 als oberirdischen Notleitung genutzt!
> Gibt das RzWas-Handbuch nicht vor, dass nur die kürzesten Verbindungen förderungsfähig sind?
> Worin besteht der Unterschied zum nun erfolgten Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Trockau (bei dem die Strecke übrigens deutlich länger ist?
In beiden Leitungen steht demnach das Wassser, es sei denn es würde anders verwendet als im Förderantrag deklariert?
> Wie ist es mit dieser Einschränkung in der RzWas vereinbar, dass die beiden Leitungen trotzdem gefördert wurden?
Anfrage abgelehnt
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Datum20. März 2020
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22. April 2020
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