Grundlage der Datenverarbeitung bei Online Schule Saarland
Bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Plattform "Online Schule Saarland" beruft man sich im Rahmen der Datenschutzerklärung auf: "Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 20b Abs.1 Schulordnungsgesetz (SchoG)." (http://schule-digital.saarland/Datenschutz/)
Am 13.03. wurde erklärt: "Die Lehrkräfte werden gebeten nach Möglichkeit Lernangebote an ihre Schülerinnen und Schüler zu machen, die ohne persönlichen Kontakt möglich sind." (https://twitter.com/sraktuell/status/1238443045269495808?s=21)
Ich bitte um Transparenz zu sämtlichen, amtlichen Dokumenten, aus denen hervorgeht, wer wann entschieden hat, dass es eine Erforderlichkeit zur Verarbeitung personenbeziehbarer Daten über die genannte Plattform im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung Artikel 6 und/oder dem genanten SchoG gibt, nachdem Lehrkräfte explizit aufgefordert wurden, auf milderen Wegen das Ziel zu erreichen, Schülerinnen und Schülern Lernangebote zu machen.
Sollte es eine Umformulierung des Ziels der Datenverarbeitung gegeben haben, nach dem sich diese in der Datenschutzerklärung beschriebene Erforderlichkeit ergeben hat, bitte ich um die Dokumente, die die Lehrkräfte entsprechend anweisen, dieses veränderte Ziel zu erreichen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. März 2020
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22. April 2020
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