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Fach- und Sachaufsichtsbeschwerden / Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Landratsamt München / Jobcenter Landkreis München

bekanntlich sind Sie für Beschwerden obiger Kommune zuständig:
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wie-kann-ich-mich-ueber-mein-jobcenter-beschweren

Trotz meiner Beschwerde vom 04.07.2019 und diversen Ergänzungen Erinnerungen liegt bis Heute keine Rückmeldung vor.
https://verfassungsblog.de/existenzminimum-nach-luxemburger-art/

Meine Anfrage:

a) Werden Beschwerden durch die ROB als Aufsichtsbehörde nie beantwortet und nachgegangen, somit das rechtswidrige Verhalten geduldet?

b) Innerhalb welcher durchschnittlichen Dauer werden Beschwerden bearbeitet?

c) Wie viele Beschwerden liegen Ihnen gegen das Landratsamt München / Jobcenter Landkreis München innerhalb der letzten 5 Jahre vor und mit welchem Ergebnis.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekan…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fach- und Sachaufsichtsbeschwerden / Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Landratsamt München / Jobcenter Landkreis München [#183133]
Datum
22. März 2020 19:52
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich sind Sie für Beschwerden obiger Kommune zuständig: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wie-kann-ich-mich-ueber-mein-jobcenter-beschweren Trotz meiner Beschwerde vom 04.07.2019 und diversen Ergänzungen Erinnerungen liegt bis Heute keine Rückmeldung vor. https://verfassungsblog.de/existenzminimum-nach-luxemburger-art/ Meine Anfrage: a) Werden Beschwerden durch die ROB als Aufsichtsbehörde nie beantwortet und nachgegangen, somit das rechtswidrige Verhalten geduldet? b) Innerhalb welcher durchschnittlichen Dauer werden Beschwerden bearbeitet? c) Wie viele Beschwerden liegen Ihnen gegen das Landratsamt München / Jobcenter Landkreis München innerhalb der letzten 5 Jahre vor und mit welchem Ergebnis.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183133 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierung von Oberbayern
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Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2020 19:52
Status
Warte auf Antwort

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Regierung von Oberbayern
Die Angelegenheit wird bearbeitet
Von
Regierung von Oberbayern
Via
Briefpost
Betreff
Die Angelegenheit wird bearbeitet
Datum
25. März 2020
Status
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