Ausgangssperre - Umzug

meine Schwester und ihr Ehemann ziehen um, am 25.03.2020 innerhalb von Rottenburg am Neckar. Mein Partner und ich wohnen in Karlsruhe. Dürfen wir, mein Partner und ich, nach Rottenburg fahren und denen bei dem Umzug helfen? Wir wären dann nur zu dritt oder zu viert. Muss dies einer Behörde mitgeteilt werden? Brauchen wir da ein Schreiben oder ähnliches und von wem um überhaupt von Karlsruhe nach Rottenburg zu fahren?
Danke im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Schwester u…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgangssperre - Umzug [#183157]
Datum
23. März 2020 09:28
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Schwester und ihr Ehemann ziehen um, am 25.03.2020 innerhalb von Rottenburg am Neckar. Mein Partner und ich wohnen in Karlsruhe. Dürfen wir, mein Partner und ich, nach Rottenburg fahren und denen bei dem Umzug helfen? Wir wären dann nur zu dritt oder zu viert. Muss dies einer Behörde mitgeteilt werden? Brauchen wir da ein Schreiben oder ähnliches und von wem um überhaupt von Karlsruhe nach Rottenburg zu fahren? Danke im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183157 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Umzüge sollten nur im absoluten Ausnahmefall stattfinden. Zu beachten ist…
Von
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: WG: Ausgangssperre - Umzug [#183157]
Datum
24. März 2020 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Umzüge sollten nur im absoluten Ausnahmefall stattfinden. Zu beachten ist dabei, dass im öffentlichen Raum der Aufenthalt auf zwei Personen mit dem entsprechenden Abstand begrenzt ist. In der Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen aufhalten. Der Abstand von 1,5 Metern sollte, wo immer möglich, eingehalten werden. Beachten Sie bitte ferner die Hygieneregeln des RKI und schauen Sie, dass keine Risikopatienten bei dem Umzug dabei sind. Der Umzug muss keiner Behörde mitgeteilt werden und es gibt keine Schrieben für diese Fälle, die es vorzulegen gäbe. Alles Gute! Ihr Gesundheitsamt Karlsruhe Von: << Antragsteller:in >> An: infektionsschutz/LRA-KA@LRAKA Datum: 23.03.2020 12:34 Betreff: WG: Ausgangssperre - Umzug [#183157] Gesendet von: Stephanie Patheiger-Schöne ----- Weitergeleitet von Stephanie Patheiger-Schöne/LRAKA am 23.03.2020 12:30 ----- Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 23.03.2020 09:29 Betreff: Ausgangssperre - Umzug [#183157] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Schwester und ihr Ehemann ziehen um, am 25.03.2020 innerhalb von Rottenburg am Neckar. Mein Partner und ich wohnen in Karlsruhe. Dürfen wir, mein Partner und ich, nach Rottenburg fahren und denen bei dem Umzug helfen? Wir wären dann nur zu dritt oder zu viert. Muss dies einer Behörde mitgeteilt werden? Brauchen wir da ein Schreiben oder ähnliches und von wem um überhaupt von Karlsruhe nach Rottenburg zu fahren? Danke im Voraus! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen