Blockierung von Zugriffen auf die Plattform „mebis“

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Schüler an einem bayerischen Gymnasium und soll während der Aussetzung des Präsenzunterrichts über die Plattform „mebis“ Arbeitsaufträge bearbeiten. Das Aufrufen der Internetseite „https://mebis.bayern.de/“ ist jedoch nicht über alle mir zur Verfügung stehende Internetzugänge möglich (es kann kein TCP-Handshake durchgeführt werden).

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Ist der oben geschilderte Sachverhalt gewollt oder Folge eines technischen Problems?

Wenn das Verhalten gewollt ist, senden Sie mir bitte zusätzliches folgendes zu:

2. Aufgrund welcher Merkmale des Verbindungspartners werden Verbindungen nicht aufgebaut?
3. Was sind konkret die aktuellen Kriterien nach denen eine Verbindung nicht zustande kommt.
4. Wie wird sichergestellt, dass hierdurch keine legitimen Zugriffe (etwa die durch Schülerinnen und Schüler, die die Plattform nutzen müssen) blockiert werden?
5. Inwiefern ist diese Maßnahme nach Verordnung (EU) 2015/2120 zulässig?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin Schüler an einem bayerischen Gymnasium und so…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockierung von Zugriffen auf die Plattform „mebis“ [#183221]
Datum
23. März 2020 16:26
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin Schüler an einem bayerischen Gymnasium und soll während der Aussetzung des Präsenzunterrichts über die Plattform „mebis“ Arbeitsaufträge bearbeiten. Das Aufrufen der Internetseite „https://mebis.bayern.de/“ ist jedoch nicht über alle mir zur Verfügung stehende Internetzugänge möglich (es kann kein TCP-Handshake durchgeführt werden). Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ist der oben geschilderte Sachverhalt gewollt oder Folge eines technischen Problems? Wenn das Verhalten gewollt ist, senden Sie mir bitte zusätzliches folgendes zu: 2. Aufgrund welcher Merkmale des Verbindungspartners werden Verbindungen nicht aufgebaut? 3. Was sind konkret die aktuellen Kriterien nach denen eine Verbindung nicht zustande kommt. 4. Wie wird sichergestellt, dass hierdurch keine legitimen Zugriffe (etwa die durch Schülerinnen und Schüler, die die Plattform nutzen müssen) blockiert werden? 5. Inwiefern ist diese Maßnahme nach Verordnung (EU) 2015/2120 zulässig? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183221 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
I.4-BS1356.5/162/4 Blockierung von Zugriffen auf die Plattform „mebis“
Datum
23. April 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen