Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung

haben Sie einen Plan Corona zu stoppen
( von dem Plan der "Herden" Infizierung ungehindert auf 70 % infizierte nebst % Toten zu kommen ) d.h. wie in vorbildlichen Ländern und wie von der WHO empfohlen: TEST, Test, und nochmal Test, bis jeder VOR Ausbruch der Symtome erkannt und isoliert wurde.
gibt es dazu Test Ankäufe ? gibt es überhaupt einen Plan Corona oder eine Pandemie zu stoppen ? Bitte Kopie -Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: haben Sie einen Pla…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung [#183280]
Datum
24. März 2020 11:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
haben Sie einen Plan Corona zu stoppen ( von dem Plan der "Herden" Infizierung ungehindert auf 70 % infizierte nebst % Toten zu kommen ) d.h. wie in vorbildlichen Ländern und wie von der WHO empfohlen: TEST, Test, und nochmal Test, bis jeder VOR Ausbruch der Symtome erkannt und isoliert wurde. gibt es dazu Test Ankäufe ? gibt es überhaupt einen Plan Corona oder eine Pandemie zu stoppen ? Bitte Kopie -Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183280 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Das Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung [#183280]
Datum
26. März 2020 10:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte Sie daher vorsorglich um Verständnis, sollte die Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage länger als sonst üblich dauern. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. März 2020, in der Sie Fragen im Zusammenhang mit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung [#183280]
Datum
30. März 2020 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. März 2020, in der Sie Fragen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Unter https://www.bundesgesundheitsministeriu… und https://www.zusammengegencorona.de/ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie werden täglich aktualisiert. Darüber hinaus hat das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut relevante Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…. Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coronav…. Das BMG informiert zudem laufend über Facebook https://www.facebook.com/bmg.bund und Twitter https://twitter.com/BMG_Bund. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) will eine Orientierung bieten, angesichts der Vielzahl an Informationen zum neuartigen Coronavirus und zur Erkrankung COVID-19. Denn nicht alle Informationen sind ausgewogen und qualitätsgesichert. Auf der Internetseite https://www.patienten-information.de/ finden Sie eine Linksammlung zu Organisationen und Einrichtungen, die seriöse Informationen zum Coronavirus für Interessierte anbieten. Informationen der Bundesregierung zu neuen Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps finden Sie auf der Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-de/…. Weitere Informationsquellen: Reisen: Auswärtiges Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis… Arbeitsrecht: Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inf… Weiterhin können Sie sich mit Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen an eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder - falls Sie gewerkschaftlich organisiert sind - an Ihre Gewerkschaft wenden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ergänzend einen FAQ- Bereich für arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsge… eingerichtet. Finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/cor… Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen etc.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs… wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (z.B. finanzielle Unterstützung für Unternehmen): Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossie… Lebensmittel, Landwirtschaft, Haustiere: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_Tex… Forschung, Studium und BAföG: Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.bmbf.de/de/informationsport… Trinkwasser: https://www.umweltbundesamt.de/themen/w… Schwimm- oder Badebecken: https://www.umweltbundesamt.de/sites/de… Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] [#183280]
Datum
30. März 2020 11:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183280 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es eine einfache JA oder NEIN Frage ist, haben Sie einen Plan kann man mit NEIN beantworten, es sei denn man möchte dies verheimlichen, was nicht Sinn der Informtionsfreiheit ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183280.pdf Anfragenr: 183280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183280
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim Bundesministeri…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim Bundesministerium für Gesundheit # 25-721/002 II#0347
Datum
20. April 2020 13:45
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/002 II#0347 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in der oben bezeichneten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] [#183280]
Datum
9. Mai 2020 09:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183280 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Ich habe keine zeit für fragen, im Gesetz NICHT vorgesehen ist, Die Herausgabe von Dokumenten ist Pflicht, Ich möchte nicht antworten ist ein Verstoß, ich habe auch keine zeit, entbindet mich das deshalb von der Steuer Erklärung ? NEIN und nochmals NEIN. Es ist eine Unverschämtheit den Steuerzahler so abzuwimmeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183280.pdf - 2020-04-20_1-31954_2020SchreibenanPetentin.pdf Anfragenr: 183280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183280
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim BMG # 25-721/00…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim BMG # 25-721/002 II#0347
Datum
14. Mai 2020 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/002 II#0347 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie mein Schreiben in vorbezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim BMG # 25-72…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim BMG # 25-721/002 II#0347 [#183280]
Datum
27. Juni 2020 09:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ vom 24.03.2020 (#183280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183280/
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim BMG # 25-72…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Corona flächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung“ [#183280] beim BMG # 25-721/002 II#0347 [#183280]
Datum
2. Juli 2020 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände länger als üblich dauert und muss Sie leider weiterhin noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren u.a. IFG Antrag und teile Ihnen folgendes mit: Der Nat…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Corona fächenweite Tests zur sofortigen Eindämmung [#183280]
Datum
20. August 2020 08:43
Status
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren u.a. IFG Antrag und teile Ihnen folgendes mit: Der Nationale Pandemieplan (NPP) wurde erstmals 2005 veröffentlicht und 2007 aktualisiert und dient der Vorbereitung auf eine Influenzapandemie in Deutschland. Durch die mit dem NPP verbundenen Planungen und Vorbereitungen war Deutschland auf die H1N1-Influenzapandemie 2009 gut vorbereitet und die aus der H1N1-Influenzapandemie 2009 gewonnenen Erfahrungen und Ergebnissen sind in die umfassende Überarbeitung und Aktualisierung des Nationalen Pandemieplans (2014 bis 2016) eingeflossen. Dieser Plan wurde im März 2020 erneut ergänzt mit spezifischen Empfehlungen und Maßnahmen für die Bewältigung der neuartigen Coronaviruserkrankung COVID-19. Die Anpassungen basieren auf den aktuellen Erkenntnissen zu Erkrankungen mit Infektionen durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2). Der Plan beschreibt detailliert das Vorgehen im Falle einer Influenzapandemie in Deutschland. Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfung. Daher wurde als Teil des NPP die nationale SARS-CoV-2 Teststrategie entwickelt und Anfang Juli 2020 veröffentlicht. In Deutschland wird umfassend und zielgerichtet auf Infektionen mit SARS-CoV-2 getestet. Hierzu wurden die Testkapazitäten zum SARS-CoV-2 Nachweis mittels PCR-Testung seit März 2020 kontinuierlich erweitert. Deutschlandweit führen zurzeit über 230 Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinische und ambulante Labore SARS-CoV-2 PCR Tests durch. Die Daten werden wöchentlich am RKI zusammengeführt. Seit Beginn der Testungen bis einschließlich KW 30/2020 wurden bisher über 8 Millionen Labortests erfasst. So gibt es in Deutschland keine Engpässe bei der Durchführung von PCR-Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 und inzwischen können wöchentlich über eine Million PCR-Tests durchgeführt werden. Testen trägt damit zu einem aktuellen Lagebild der Pandemie bei und ist damit die Grundlage für eine Unterbrechung von Infektionsketten und für einen Schutz vor Überlastung unseres Gesundheitssystems. Die Kosten der Tests im Rahmen der nationalen Teststrategie werden von den Krankenkassen übernommen. Alle Pläne und Strategien sind öffentlich zugänglich und auf den Internet Seiten des Robert Koch-Institutes einsehbar: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… NPP https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Nationale Teststrategie https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland hauptsächlich die Länder für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit für die unmittelbare Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig sind, da sie gem. Art. 83 des Grundgesetzes Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen. Dies gilt insbesondere für die Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der §§ 28, 32 des Infektionsschutzgesetzes, zu denen insbesondere die Maskenpflicht, Abstandsregelungen und andere Maßnahmen des Infektionsschutzes gehören. Mit freundlichen Grüßen

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