Kostenerstattungsantrag Quarantäne wg. Corona

Bitte senden Sie uns einen Antrag auf Kostenerstattung nach Quarantäne wg. Corona zu
und weitere Informationen dazu.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Wetteraukreis - Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr Details
Von
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Betreff
Kostenerstattungsantrag Quarantäne wg. Corona [#183313]
Datum
24. März 2020 16:39
An
Wetteraukreis - Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie uns einen Antrag auf Kostenerstattung nach Quarantäne wg. Corona zu und weitere Informationen dazu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183313 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wetteraukreis - Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr
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Von
Wetteraukreis - Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. März 2020 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen

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Wetteraukreis - Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben zum Thema „Entschädigung“ nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfu…
Von
Wetteraukreis - Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr
Betreff
WG: Kostenerstattungsantrag Quarantäne wg. Corona [#183313]
Datum
26. März 2020 10:31
Status
image003.jpg
2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben zum Thema „Entschädigung“ nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) eine Anfrage an den Wetteraukreis gestellt. Leider kann ich Ihre Anfrage derzeit noch nicht abschließend beantworten. Uns ist die schwierige Lage, in welcher Sie sich befinden könnten, durchaus bewusst. Zuständig für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Land Hessen. Wir stehen, wie alle anderen Landkreise auch, mit dem Land Hessen im engen Kontakt, um schnellstmöglich eine Regelung zur Beantragung von Entschädigungen zu finden. Nach jetzigen Kenntnisstand wird zeitnah in Absprache mit dem Land eine Internetplattform eingerichtet, auf welcher dann online die entsprechenden Anträge gestellt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl von Anfragen nicht von uns aus auf Ihre Anfrage zurückkommen können. Bitte informieren Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt über die Homepage des Wetteraukreises oder des Landes Hessens bezüglich beschlossener Verfahrensweisen. Mit freundlichen Grüßen