Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia

- Unterlagen (Kommunikation (z. B. E-Mails, Faxe, etc.) , Verträge, Absprachen) zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia, bei der die Fracht in Deutschland nicht ankam.

Vgl. https://web.archive.org/web/20200324154346/https://www.deutschlandfunk.de/die-nachrichten.1441.de.html

Mit der Schwärzung personenbez. Daten bin ich einverstanden.

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  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlage…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia [#183314]
Datum
24. März 2020 16:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen (Kommunikation (z. B. E-Mails, Faxe, etc.) , Verträge, Absprachen) zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia, bei der die Fracht in Deutschland nicht ankam. Vgl. https://web.archive.org/web/20200324154346/https://www.deutschlandfunk.de/die-nachrichten.1441.de.html Mit der Schwärzung personenbez. Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 183314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183314 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1303 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia [#183314]
Datum
25. März 2020 15:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1303 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.03.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Filter, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 24. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1303 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-06) Sehr geehrter Herr Filter, der von Ihnen angefragte Beschaffungsvorgang wu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.03.2020; hier: Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia [#183314]
Datum
30. März 2020 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-06) Sehr geehrter Herr Filter, der von Ihnen angefragte Beschaffungsvorgang wurde im Zuständigkeitsbereich der Generalzolldirektion abgewickelt, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrer Anfrage dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen