Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen

Ich habe den Corona CovApp Selbsttest über Ihre App https://covapp.charite.de durchgeführt.

Am Ende erhalte ich die Meldung:
"Sollten Ihre Symptome in den nächsten Tagen stärker werden oder Sie sich unsicher fühlen, dann melden Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV (Tel: +49 116 117) oder vereinbaren Sie einen Termin in der Video-Sprechstunde von KRY (Sie werden zu einer externen Webseite weitergeleitet, die nicht von der Charite verantwortet wird).

Hierbei wird auf den privatwirtschaftlichen Anbieter KRY verlinkt. Der Anbieter Bieter Ärztliche Hilfe Rat und Rezepte der Video. Laut eigener Angabe ist es nur Erstattungsfähig für Privatversicherte.

Bitte schicken Sie mir die Kooperationsvereinbarung oder Vertrag zu, damit der Anbieter KRY als einziger dort in Ihrer App CovApp gelistet wird. Es erscheint mir sehr eigenartig, dass dort nur ein Anbieter genannt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183326]
Datum
24. März 2020 19:12
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe den Corona CovApp Selbsttest über Ihre App https://covapp.charite.de durchgeführt. Am Ende erhalte ich die Meldung: "Sollten Ihre Symptome in den nächsten Tagen stärker werden oder Sie sich unsicher fühlen, dann melden Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV (Tel: +49 116 117) oder vereinbaren Sie einen Termin in der Video-Sprechstunde von KRY (Sie werden zu einer externen Webseite weitergeleitet, die nicht von der Charite verantwortet wird). Hierbei wird auf den privatwirtschaftlichen Anbieter KRY verlinkt. Der Anbieter Bieter Ärztliche Hilfe Rat und Rezepte der Video. Laut eigener Angabe ist es nur Erstattungsfähig für Privatversicherte. Bitte schicken Sie mir die Kooperationsvereinbarung oder Vertrag zu, damit der Anbieter KRY als einziger dort in Ihrer App CovApp gelistet wird. Es erscheint mir sehr eigenartig, dass dort nur ein Anbieter genannt wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183326 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. Zu der von Ihnen …
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183326]
Datum
26. März 2020 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungs bedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Ich bitte um Information, ob Sie an der gestellten Anfrage festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Nachricht. Gemäß §2 VGeb0 liegt eine …
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183326]
Datum
26. März 2020 18:17
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Nachricht. Gemäß §2 VGeb0 liegt eine Gebührenbefreiung vor, da ich dies in Rahmen meiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Stiftung Leuphana Universität Lüneburg erledige. Der IFG Antrag wird somit weiterhin aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183326

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Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt keinen Vertrag zwischen Charité und KRY. Daher können wir Ihnen keine Akten…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183326]
Datum
30. März 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt keinen Vertrag zwischen Charité und KRY. Daher können wir Ihnen keine Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem IFG Berlin gewähren. Für diese Auskunft werden keine Kosten erhoben. Eine Gebührenbefreiung nach dem von Ihnen zitierten §2 VGeb0 liegt m.E. nicht vor. Mit freundlichen Grüßen