Durchfüfrung von Corona Tests in Privat/Uni Laboren

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Hallo,
Ich Habe die Liste von Laboren die Corona Tests anbieten (https://www.g-f-v.org/node/1233) geschaut, und dabei gemerkt dass keine Tierärztliche Fakultäten aufgelistet sind.
Wird es Sinn machen alle Instituten und Firmen mit S2-Laboren, PCR Geräte und fähigen Mitarbeiter zu fragen, ob die bereit wäre SARS-CoV-2 durch zufuhren?
Oder wird es schon gemacht?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Sam Heinau
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, Ich …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Sam Heinau
Betreff
Durchfüfrung von Corona Tests in Privat/Uni Laboren [#183374]
Datum
25. März 2020 15:19
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ich Habe die Liste von Laboren die Corona Tests anbieten (https://www.g-f-v.org/node/1233) geschaut, und dabei gemerkt dass keine Tierärztliche Fakultäten aufgelistet sind. Wird es Sinn machen alle Instituten und Firmen mit S2-Laboren, PCR Geräte und fähigen Mitarbeiter zu fragen, ob die bereit wäre SARS-CoV-2 durch zufuhren? Oder wird es schon gemacht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sam Heinau Anfragenr: 183374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183374 Postanschrift Sam Heinau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sam Heinau

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Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. März 2020 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen

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