SARS-CoV-2 Test Kapazität

Ich habe die Liste von Laboren die Corona Tests anbieten (https://www.g-f-v.org/node/1233) geschaut, und dabei gemerkt dass keine Tierärztliche Fakultäten aufgelistet sind.
Wäre es Sinnvoll alle Instituten und Firmen mit S2-Laboren, PCR Geräte und fähigen Mitarbeiter zu fragen, ob die bereit wäre SARS-CoV-2 Tests durch zufuhren? Oder wird es schon gemacht?

Mit freundlichen Grüssen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Sam Heinau
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe …
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Sam Heinau
Betreff
SARS-CoV-2 Test Kapazität [#183378]
Datum
25. März 2020 15:48
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe die Liste von Laboren die Corona Tests anbieten (https://www.g-f-v.org/node/1233) geschaut, und dabei gemerkt dass keine Tierärztliche Fakultäten aufgelistet sind. Wäre es Sinnvoll alle Instituten und Firmen mit S2-Laboren, PCR Geräte und fähigen Mitarbeiter zu fragen, ob die bereit wäre SARS-CoV-2 Tests durch zufuhren? Oder wird es schon gemacht? Mit freundlichen Grüssen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sam Heinau Anfragenr: 183378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183378 Postanschrift Sam Heinau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sam Heinau

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