Ausfuhrblockage medizinischer Schutzausrüstung gegenüber der Schweiz

Medienberichten zu Folge erfolge eine deutsche Blockade bei der Auslieferung medizinischer Schutzausrüstung in die Schweiz. Betroffen seien auch Lieferungen im Freihafen Hamburg, die sich nicht auf Bundesgebiet befänden und daher nicht seitens der Bundesregierung beschränkt werden dürfen. Die Blockade dauere Stand jetzt gestern (25.3.) faktisch an, obwohl Zugeständnisse seitens der Bundesregierung gemacht worden seien:

"Die EU hat diese zwar angewiesen, die Sendungen freizugeben. Trotzdem sind nach wie vor Lieferungen mit dringend benötigter Schutzausrüstung in Frankreich und Deutschland blockiert." (Bote der Urschweiz)

Vgl.
- https://www.bote.ch/nachrichten/schweiz/streit-um-export-von-schutzausruestung;art46447,1231453
- https://www.nzz.ch/schweiz/deutschland-lenkt-im-exportstreit-um-die-schutzmasken-ein-ld.1546320

Vor diesem Hintergrund möchte ich anfragen, welche Fälle seitens der Bundesregierung bekannt sind, sind auf die die erwähnten Medienberichte zutreffen könnten.

Insbesondere bitte ich um eine Zusammenstellung:
- Einer Auflistung sämtlicher Lieferungen von medizinischer Ausrüstung an die Schweiz, die sowohl formal als auch faktisch blockiert wurden, blockiert werden oder künftig blockiert werden sollen.
- Sämtlich Kommunikation (z.B. E-Mails, Dienstanweisung) zu den betroffenen Lieferungen; insbesondere auch der zuständigen Bundesbehörden. Unter anderen, betrifft diese bspw. Zollbehörden. Dies beinhaltet insbesondere auch sämtlich die Kommunikation (z.B. Dienstanweisungen), die zur Blockade von Transitfracht durch den Deutschen Zoll geführt hat – auch innerhalb der betroffenen Bundesbehörden und –ämter.
- Sämtliche Stellungnahmen und Zusicherungen die in diesem Kontext seitens des Bundes gegenüber Schweizer Regierungsorganisationen, Nichtregierungsorganisation, Firmen und sonstigen Personen gemacht wurden.
- Sämtliche anwendbaren juristischen Bewertungen und Gutachten; auch völkerrechtliche; insbesondere auch zur Blockade von Transitfracht in Zollfreihafen.

Ich bitte um eine elektronische Übermittlung.

Vielen Dank in Voraus,

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Medienberichten zu …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausfuhrblockage medizinischer Schutzausrüstung gegenüber der Schweiz [#183422]
Datum
26. März 2020 10:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Medienberichten zu Folge erfolge eine deutsche Blockade bei der Auslieferung medizinischer Schutzausrüstung in die Schweiz. Betroffen seien auch Lieferungen im Freihafen Hamburg, die sich nicht auf Bundesgebiet befänden und daher nicht seitens der Bundesregierung beschränkt werden dürfen. Die Blockade dauere Stand jetzt gestern (25.3.) faktisch an, obwohl Zugeständnisse seitens der Bundesregierung gemacht worden seien: "Die EU hat diese zwar angewiesen, die Sendungen freizugeben. Trotzdem sind nach wie vor Lieferungen mit dringend benötigter Schutzausrüstung in Frankreich und Deutschland blockiert." (Bote der Urschweiz) Vgl. - https://www.bote.ch/nachrichten/schweiz/streit-um-export-von-schutzausruestung;art46447,1231453 - https://www.nzz.ch/schweiz/deutschland-lenkt-im-exportstreit-um-die-schutzmasken-ein-ld.1546320 Vor diesem Hintergrund möchte ich anfragen, welche Fälle seitens der Bundesregierung bekannt sind, sind auf die die erwähnten Medienberichte zutreffen könnten. Insbesondere bitte ich um eine Zusammenstellung: - Einer Auflistung sämtlicher Lieferungen von medizinischer Ausrüstung an die Schweiz, die sowohl formal als auch faktisch blockiert wurden, blockiert werden oder künftig blockiert werden sollen. - Sämtlich Kommunikation (z.B. E-Mails, Dienstanweisung) zu den betroffenen Lieferungen; insbesondere auch der zuständigen Bundesbehörden. Unter anderen, betrifft diese bspw. Zollbehörden. Dies beinhaltet insbesondere auch sämtlich die Kommunikation (z.B. Dienstanweisungen), die zur Blockade von Transitfracht durch den Deutschen Zoll geführt hat – auch innerhalb der betroffenen Bundesbehörden und –ämter. - Sämtliche Stellungnahmen und Zusicherungen die in diesem Kontext seitens des Bundes gegenüber Schweizer Regierungsorganisationen, Nichtregierungsorganisation, Firmen und sonstigen Personen gemacht wurden. - Sämtliche anwendbaren juristischen Bewertungen und Gutachten; auch völkerrechtliche; insbesondere auch zur Blockade von Transitfracht in Zollfreihafen. Ich bitte um eine elektronische Übermittlung. Vielen Dank in Voraus,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183422 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Referat VB2 im Bundesministerium für Wirtschaft…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag ("Ausfuhrblockage medizinischer Schutzausrüstung gegenüber der Schweiz")
Datum
26. März 2020 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Referat VB2 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist zuständig für das Außenwirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsgesetz/AWG; Außenwirtschaftsverordnung/AWV). Auf Grundlage des AWG wurde am 4. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, durch die der Export bestimmter medizinischer Schutzausrüstung ins Ausland mit Ausfuhrbeschränkungen belegt wurde. Diese nationale Regelung wurde allerdings aufgehoben, weil die Europäische Kommission am 15. März 2020 mit der Durchführungsverordnung 2020/402 einen EU-weit gültigen Genehmigungsvorbehalt für Ausfuhren in Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) erlassen hat. Mit der EU-Durchführungsverordnung 2020/426 wurden die EFTA-Staaten von diesem Genehmigungsvorbehalt ausgenommen. Damit sind sowohl der Warenverkehr im EU-Binnenmarkt als auch Ausfuhren in die EFTA-Staaten nicht betroffen. Die Schweiz ist einer der EFTA-Staaten. Fälle von Ausfuhrbeschränkungen gegenüber der Schweiz gehören deshalb der Vergangenheit an. Zu der von Ihnen beschriebenen "andauernden Blockade" liegen uns keine Kenntnisse vor. Informationen und Ansprechpartner zu aktuellen Zollverfahren können Sie dem angehängten Dokument entnehmen. Haben sich Ihre Fragen an das BMWi vor diesem Hintergrund eventuell erledigt? Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und zügige Antwort sowie die Übermittlung der Dokument…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag ("Ausfuhrblockage medizinischer Schutzausrüstung gegenüber der Schweiz") [#183422]
Datum
26. März 2020 17:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und zügige Antwort sowie die Übermittlung der Dokumente! Soweit ich erkenne kann, weisen Sie Darstellung des Artikels "Streit um Export von Schutzausrüstung" im Boten der Urschweiz vom 25.3.2020 in soweit zurück, dass Ihnen keine "administrativen Blockaden" bekannt seien, die eine Ausfuhr trotz "Anweisung der EU" verhindern. (https://www.bote.ch/nachrichten/schweiz/streit-um-export-von-schutzausruestung;art46447,1231453) Falls ich Sie hier missverstanden haben sollte, bitte ich um einen kurzen Hinweis. Ich bedanken mich für die Klarstellung und sehe die Anfrage damit als erledigt an. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183422