Durchschnittliches Sterbealter Corona vs. Normalsterblichkeit

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Warum ist das durchschnittliche Sterbealter eines Coronatoten ähnlichen der Normalsterblichkeit wenn nicht sogar identitsch? Dies weist für mich darauf hin das es keine Statistischen Auffälligkeiten in der Sterberate vom zu erwartenden Jahresmittel gibt. Das Jährlich, bedingt durch die Alterspyramide immer ansteigt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 22 Follower:innen
Sebastian Gottschall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist d…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Sebastian Gottschall
Betreff
Durchschnittliches Sterbealter Corona vs. Normalsterblichkeit [#183475]
Datum
26. März 2020 21:39
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist das durchschnittliche Sterbealter eines Coronatoten ähnlichen der Normalsterblichkeit wenn nicht sogar identitsch? Dies weist für mich darauf hin das es keine Statistischen Auffälligkeiten in der Sterberate vom zu erwartenden Jahresmittel gibt. Das Jährlich, bedingt durch die Alterspyramide immer ansteigt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gottschall Anfragenr: 183475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183475
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gottschall
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Durchschnittliches Sterbealter Corona vs. Normalsterblichkeit [#183475]
Datum
26. März 2020 21:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?ffentlichkeit zust?ndig. Wegen eines erh?hten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 k?nnen derzeit keine B?rgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazit?tsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. ?rzte k?nnen sich auch an die Kassen?rztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und sch?tzt das Risiko f?r die Bev?lkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf h?ufig gestellte Fragen f?r Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen f?r B?rger stellt die Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verf?gung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die M?glichkeit, gezielt nach Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. F?r die Durchf?hrung der empfohlenen Ma?nahmen sind die Landesbeh?rden und Gesundheits?mter vor Ort zust?ndig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines f?r B?rger: - das B?rgertelefon des Bundesministeriums f?r Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabh?ngige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbeh?rden der Bundesl?nder telefonische Beratung an. Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis und freundliche Gr??e
Sebastian Gottschall
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Gottschall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Durchschnittliches Sterbealter Corona vs. Normalsterblichkeit“ [#183475] [#183475]
Datum
26. März 2020 22:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183475 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil unkritischere Fragen an das Robert Koch Institut beantwortet werden und diese kurze Frage ziemlichen Zündstoff in sich trägt den ich geklärt wissen will. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gottschall Anhänge: - 183475.pdf Anfragenr: 183475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183475

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Robert-Koch-Institut …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Robert-Koch-Institut (RKI) # 25-721/009 II#0344
Datum
27. März 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen