Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen

Anfrage an: Stadt Darmstadt

- Liste aller für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrten Einbahnstraßen in Darmstadt
- die zugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
David Grünewald
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Liste …
An Stadt Darmstadt Details
Von
David Grünewald
Betreff
Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183545]
Datum
28. März 2020 05:45
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste aller für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrten Einbahnstraßen in Darmstadt - die zugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183545 Postanschrift David Grünewald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Grünewald
Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Verzö…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183545]
Datum
28. März 2020 05:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Nachricht kommen. Fragen zum schulischen Bereich beantworten weiterhin die jeweiligen Schulleitungen. Fragen zu Gesundheit und dem Corona-Virus allgemein werden durch das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 06151-33090 beantwortet. Darüber hinaus können Sie sich bei der Corona-Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter der Telefonnummer 0800-554666 informieren. Zu allgemeinen Fragen zu den Ämtern und Behörden erhalten Sie Auskunft unter der Telefonnummer 06151-115. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Grünewald, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.03.2020, die wir erhalten haben. Wir haben Ihr…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Wtrlt: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183545]
Datum
6. April 2020 11:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Grünewald, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.03.2020, die wir erhalten haben. Wir haben Ihre Anfrage als zuständiges Amt übernommen. Nach rechtlicher Prüfung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Die von Ihnen angeforderten und im Folgenden aufgeführten Unterlagen enthalten unserer Ansicht nach keinen Umweltbezug weder im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG noch des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes und sind demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne der Gesetze: - Liste aller für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrten Einbahnstraßen in Darmstadt, - die zugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnungen. Die von Ihnen angefragten Informationen ergeben sich aus den entsprechenden Verkehrszeichen. Die Anordnungen entfalten durch ihre Umsetzung Außenwirkung über die Verkehrszeichen als Allgemeinverfügungen. Die den Verkehrszeichen zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnungen enthalten indes keine darüberhinausgehenden Umweltinformationen, die unter das HUIG fallen könnten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu den aufgestellten Verkehrszeichen keine Informationen geben. Wir verweisen insofern nach § 3 Abs. 2 Satz 4 HUIG darauf, dass die entsprechenden Zeichen ohne weiteres in Augenschein genommen werden können. In Ihrer Anfrage werden, unserer Auffassung nach, keine Informationen angefragt, bei dem das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einschlägig wäre. Sollte Ihrer Meinung nach eine Umweltrelevanz bestehen, würden wir Sie um eine entsprechende Darlegung bitten. Im Rahmen einer Bürgeranfrage besteht kein Anspruch auf Einsicht in verkehrsrechtliche Anordnungen. Freundliche Grüße
David Grünewald
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
David Grünewald
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen“ [#183545] [#183545]
Datum
11. April 2020 09:04
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183545 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil verkehrsrechtliche Anordnungen Umweltinformationen sind. Ihre Wirkung und Begründung betrifft eine Reihe von verkehrlichen Emissionen wie Schall, Abgase, Vibrationen und greifen in die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt ein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anhänge: - 183545.pdf Anfragenr: 183545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183545
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Grünewald, eine Vermittlung kommt in der Angelegenheit nicht in Betracht. Für das HUIG ist …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Az.: 90.20.35:0020-PI, Ihre Informationsfreiheitsbeschwerde vom 11. April 2020 / Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen (Darmstadt)
Datum
15. April 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Grünewald, eine Vermittlung kommt in der Angelegenheit nicht in Betracht. Für das HUIG ist der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte nicht zuständig, anders als für das im HDSIG geregelte allgemeine hessische Informationsfreiheitsrecht (§ 89 HDSIG). Dieses allgemeine Informationsfreiheitsrecht gilt grundsätzlich für die hessische Landesverwaltung, hingegen auf kommunaler Ebene nur, wenn die Kommune dies durch Satzung so beschlossen hat (§ 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG). Bei der Stadt Darmstadt ist das aber nicht der Fall. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem HUIG. Die bisherige Korrespon…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen“ [#183545]
Datum
20. April 2020 20:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
183545.pdf
63,5 KB
signature.asc
488 Bytes


Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem HUIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183545 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil verkehrsrechtliche Anordnungen Umweltinformationen sind. Ihre Wirkung und Begründung betrifft eine Reihe von verkehrlichen Emissionen wie Schall, Abgase, Vibrationen und greifen in die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt ein. Darüber hinaus ergibt sich meiner Meinung nach ein Einsichtsrecht aus § 29 (1) S. 1 VwVfG: "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist." sowie aus der Rechtsprechung, beispielsweise des AG Heidelberg vom 26.07.2017 - 16 OWi 432/17. Da mich gesperrte Einbahnstraßen als Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad treffen, bin ich auch darüber berechtigt, Einsicht zu nehmen, um meine Interessen durchzusetzen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
David Grünewald
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet…
An Stadt Darmstadt Details
Von
David Grünewald
Betreff
„Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen“ [#183545]
Datum
21. April 2020 09:40
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil verkehrsrechtliche Anordnungen Umweltinformationen sind. Ihre Wirkung und Begründung betrifft eine Reihe von verkehrlichen Emissionen wie Schall, Abgase, Vibrationen und greifen in die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt ein. Darüber hinaus ergibt sich meiner Meinung nach ein Einsichtsrecht aus § 29 (1) S. 1 VwVfG: "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechlichen Interessen erforderlich ist." sowie aus der Rechtsprechung, beispielsweise des AG Heidelberg vom 26.07.2017 - 16 OWi 432/17. Da mich gesperrte Einbahnstraßen als Vekehrsteilnehmer mit dem Fahrrad treffen, bin ich auch darüber berechtigt, Einsicht zu nehmen, um meine Interessen durchzusetzen Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183545 Postanschrift David Grünewald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Grünewald, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.04.2020. Ich verstehe Ihre Rückmeldung so, da…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: „Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen“ [#183545]
Datum
22. April 2020 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grünewald, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.04.2020. Ich verstehe Ihre Rückmeldung so, dass Sie unsere Antwort auf Ihren Antrag nach HUIG nachgeprüft haben wollen. Aus diesen Grund habe ich den Fall zur weiteren Veranlassung an unser Rechtsamt weitergeleitet. Freundliche Grüße
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrter Herr Grünewald, zu Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer Anfrage „Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrt…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Via
Briefpost
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen“ [#183545]
Datum
22. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grünewald, zu Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer Anfrage „Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen“ an die Stadt Darmstadt kann ich Ihnen leider lediglich mitteilen, dass das Hessische Umweltministerium in diesem Fall keine informationspflichtige Stellen im Sinne des HUIG ist, da meinem Haus die von Ihnen erbetenen Informationen nicht vorliegen. Sie bitten entsprechend ja auch nur um eine Vermittlung in der Angelegenheit. Leider muss ich Ihnen aber auch dazu mitteilen, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann, da das HUIG eine solche Vermittlung nicht vorsieht. Vielmehr ist gemäß § 9 Abs. 1 HUIG für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihnen zu Unrecht Informationen vorenthalten werden, so wäre für eine Überprüfung das Verwaltungsgericht zuständig. Ich bedauere Ihnen keine andere Rückmeldung zu Ihrem Anliegen machen zu können. Mit freundlichen Grüßen
David Grünewald
Sehr geehrte<< Anrede >> welche der verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen gewählt werden, um die A…
An Stadt Darmstadt Details
Von
David Grünewald
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen“ [#183545]
Datum
22. April 2020 17:36
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> welche der verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen gewählt werden, um die Auskunft zu erteilen, ist im Ergebnis nicht relevant. Ich bitte Sie bzw. das Rechtsamt insbesondere auch § 29 Abs. 1 S. 1 VwVfG "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechlichen Interessen erforderlich ist." sowie die Rechtsprechung, beispielsweise des AG Heidelberg vom 26.07.2017 - 16 OWi 432/17, zu berücksichtigen. Als Verkehrsteilnehmer bin ich von den verkehrsrechtlichen Anordnungen betroffen. Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183545 Postanschrift David Grünewald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Darmstadt
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Von
Stadt Darmstadt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen