Coronavirus – längere Isolierung von Kranken und Alten Menschen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Laut Presseberichten spricht sich der Minister im Bundeskanzleramt dafür aus das ältere oder kranke Menschen länger isoliert bleiben:

https://www.tagesspiegel.de/politik/kanzleramtschef-erteilt-rascher-lockerung-eine-absage-bis-20-april-bleiben-alle-coronavirus-massnahmen-bestehen/25690036.html

Welche Modelle sind im Gespräch?

Nach welche Kriterien wird festgelegt, wer alt oder krank ist?

Sollen Menschen gesammelt isoliert werden?

Beruht die Isolation dann auf freiwilliger Basis oder Zwang?

Wie wären solche Maßnahmen mit den Grund– Freiheitsrechten der betroffenen Personen vereinbar?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressebericht…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronavirus – längere Isolierung von Kranken und Alten Menschen [#183572]
Datum
28. März 2020 17:18
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Presseberichten spricht sich der Minister im Bundeskanzleramt dafür aus das ältere oder kranke Menschen länger isoliert bleiben: https://www.tagesspiegel.de/politik/kanzleramtschef-erteilt-rascher-lockerung-eine-absage-bis-20-april-bleiben-alle-coronavirus-massnahmen-bestehen/25690036.html Welche Modelle sind im Gespräch? Nach welche Kriterien wird festgelegt, wer alt oder krank ist? Sollen Menschen gesammelt isoliert werden? Beruht die Isolation dann auf freiwilliger Basis oder Zwang? Wie wären solche Maßnahmen mit den Grund– Freiheitsrechten der betroffenen Personen vereinbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/183572/upload/8f9fc897647a4170816487d22f9f67e004a537a5/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!