Unerlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115

- sämtliche Beschlüsse und Begründungen des Planfeststellungsverfahren zum Abriss des Hauses in der Fährstraße 115
- Protokolle zu allen treffen mit parlamentarischen Vertreter*innen im Bezirksamt Mitte und der Bürgerschaft wo dies TOP war

Laut Medienberichten gibt es abgeschlossene Planfeststellungsverfahren der Stadt Hamburg die einen Abriss des Hauses in der Fährstraße 115 bedeuten mit besonders kurzen Fristen.

Leider sind diese Unterlagen nicht im Transparenzportal zu finden und nach Transparenzgesetz sollten sie nicht nur dort verfügbar sein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unerlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
29. März 2020 01:48
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- sämtliche Beschlüsse und Begründungen des Planfeststellungsverfahren zum Abriss des Hauses in der Fährstraße 115 - Protokolle zu allen treffen mit parlamentarischen Vertreter*innen im Bezirksamt Mitte und der Bürgerschaft wo dies TOP war Laut Medienberichten gibt es abgeschlossene Planfeststellungsverfahren der Stadt Hamburg die einen Abriss des Hauses in der Fährstraße 115 bedeuten mit besonders kurzen Fristen. Leider sind diese Unterlagen nicht im Transparenzportal zu finden und nach Transparenzgesetz sollten sie nicht nur dort verfügbar sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen an das zuständige Referat be…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- Unerlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
30. März 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen an das zuständige Referat bei uns im Hause weitergeleitet, das die Zuständigkeit und den Antrag inhaltlich prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
31. März 2020 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständigkeitshalber an die Behörde für Umwelt und Energie weitergeleitet hat. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ unter dem Stichwort "Datenschutzerklärung der BUE" zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 […
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
4. April 2020 00:30
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Belehrung. Ich bin mir dem bewusst wundere mich aber wieso meine persönlichen Daten jetzt ohne meiner Zustimmung schon an die Behörde für Umwelt und Energie weiter gegeben wurden. Können sie das bitte erklären? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
4. April 2020 00:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 […
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
4. April 2020 00:41
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in oder können Sie mir erklären was sie mit meinen Daten vor haben? Das steht auf der Webseite leider nicht die Sie verlinkt haben. Wieso beantworten sie nicht einfach die Anfrage? Ich widerspreche auf jedenfall der weiteren Weitergabe solange sie mir nicht erklären welchen Zweck die Weitergabe bei der Beantwortung der Anfrage hat. Das hier wirkt eher wie ein Einschüchterungsversuch um dem Transparenzgesetz zu entfliehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
4. April 2020 00:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
AW: [EXTERN]- AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fä…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
9. April 2020 12:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedauern, dass es scheinbar zu Unklarheiten gekommen ist. Der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) hat Ihre Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) weitergeleitet, da der von Ihnen angefragte Planfeststellungsbeschluss beim LIG offenbar nicht vorhanden ist, weshalb die Kolleginnen und Kollegen Ihre Anfrage an uns als Wasserbehörde weitergeleitet haben. Wir versuchen gerade, die von Ihnen angefragten Unterlagen zusammenzustellen, um sie Ihnen zu übersenden. Ihre Daten benötigen wir vorliegend, um Ihre Anfrage zu bearbeiten, z.B. nutzen wir Ihre E-Mailadresse um Sie anzuschreiben und Ihren Namen für die Ansprache. Ihre Adresse benötigen wir, um Ihnen ggf. Schriftstücke zu übersenden. Sollten Sie mit einer Bearbeitung Ihrer Anfrage durch die BUE einverstanden sein, bitte ich um eine kurze Mitteilung bis zum 20.04.2020. Wir müssten Ihre Anfrage ansonsten an den LIG zurückverweisen. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]- AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fä…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Eingangsbestätigung; Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
10. April 2020 00:39
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin damit einverstanden das sie meine Daten nutzen um diese Anfrage zu beantworten. Aber verstehe nicht wieso Sie mir schon wieder direkt wieder eine Email senden mit einer Belehrung meiner Rechte wenn es sie doch eh nicht interessiert diese einzuhalten. Wie auch immer: Bitte bearbeiten sie meine Anfrage und Löschen Sie meine Daten danach sobald es möglich ist. Da sie mich jetzt mehrfach damit belehrt haben werde ich das auch überprüfen müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
10. April 2020 00:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE [#183586] Sehr geehrteAntragsteller/in wollen sie mich trolle…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE [#183586]
Datum
14. April 2020 02:08
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wollen sie mich trollen oder was soll diese Antwort schon wieder? Lesen sie nicht was ich schreibe? Warum schicken Sie mir schon wieder einen langen Text mit einer Belehrung meiner Rechte? Ich glaube Sie nehmen mich nicht ernst. Was soll der Quatsch? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE [#183586] Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte mal nachfra…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE [#183586]
Datum
28. April 2020 00:11
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte mal nachfragen ob die Dokumente inzwischen gefunden wurden und wie es aussieht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrte…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
29. April 2020 11:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Planfeststellungsbeschluss zu der Erhöhung des Deiches im Bereich Fährstraße 115 liegt leider nicht digital vor und es ist aufgrund der derzeitigen Corona Krise nicht möglich diesen zeitnah zu digitalisieren. Der Planfeststellungsbeschluss liegt bei der Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg und kann dort eingesehen werden. Einsichtsmöglichkeiten können Sie unter 040 428 47 2282 absprechen. Protokolle aus dem im Bezirksamt Mitte oder der Bürgerschaft liegen uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrte…
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AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
5. Mai 2020 02:57
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unerlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115“ vom 29.03.2020 (#183586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586…
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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
7. Mai 2020 11:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits am 09.04. mitgeteilt wurde, wurde Ihre Anfrage an die BUE übergeben. Auf Nachfrage teilte man uns mit, dass Ihnen fristgerecht am 29.04. geantwortet wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
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AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
11. Mai 2020 03:22
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe keine Antwort erhalten, nur den Hinweis, dass eine Antwort auf Grund der Corona Krise nicht erfolgen kann. Da ich eben deshalb derzeit nicht das Haus verlassen darf bitte ich Sie mir diese Daten zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
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AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586…
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Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
14. Mai 2020 00:30
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich warte jetzt schon sehr lange darauf dass Sie meine Anfrage beantworten und bisher gab es nur verschiedene Gründe um es zu verzögern. Sie sprengen die Frist nun schon lange und ich bitte Sie einfach die Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
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AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586…
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AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
15. Mai 2020 01:51
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich seit Tage nichts mehr von Ihnen höre habe ich eine Anfrage an die HPA gestellt. Ich werde diese Anfrage Ruhen lassen solange ich von HPA eine Antwort erwartet. Sie möchten dies ja wohl nicht beantworten. Sollte die HPA die Anfrage verzögern oder abweisen wende ich mich wieder an Sie. Wenn ich aber endlich eine Antwort erhalte werde ich die Anfrage hier abschließen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115
Datum
15. Mai 2020 10:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem per E-Mail gestellten Antrag vom 29.03.2020 auf Informationszugang nach dem HmbTG begehren Sie die elektronische Übermittlung sämtlicher Beschlüsse und Begründungen des Planfeststellungsverfahrens zum Abriss des Hauses in der Fährstraße 115 sowie Protokolle zu allen Treffen mit parlamentarischen Vertreter*innen im Bezirksamt Mitte und der Bürgerschaft, wo dies TOP war. Ihre Anfrage wurde seinerzeit zuständigkeitshalber an die BUE weitergeleitet, da dort der Planfeststellungsbeschluss erlassen wurde. Von dort wurde Ihnen am 29.04.2020 mitgeteilt, dass der Planfeststellungsbeschluss bei der Hamburg Port Authority liegt und dort eingesehen werden kann. Ob der LIG Ihre Anfrage dennoch beantworten kann, wird zurzeit geprüft. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrte…
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Von
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AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
18. Mai 2020 00:16
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich schreibe Ihnen dass ich die Anfrage ruhen lasse und sie senden mir eine Information über anfallende Gebühren? Soll das eine Art Drohung gegen das Transparenzgesetz oder die Öffentlichkeit sein? Das ist wirklich frech, wieso warten Sie nicht die Antwort der HPA ab statt mir so etwas zu senden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrte…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
4. Juni 2020 02:33
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie nicht reagieren und sich dagegen wehren Transparanz zu schaffen werde ich andere Wege suchen. Wirklich schade das Sie sich so gegen Öffentlichkeit und Transparenz wehren. Jetzt habt ihr Euch auch in die Liste der intransparenten Lobby-Körbe Fetischisten eingetragen. Ihr kauft ein Haus und wisst angeblich nichts darüber. Was für ein Hohn. Komisch das sich niemand verantwortlich fühlt und wieder am Ende die HPA Schuld an Zerstörung von Infrastruktur, Wohnraum und Projekten ist. Aber kennen wir ja. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
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AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrte…
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Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
5. Juni 2020 04:31
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unerlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115“ vom 29.03.2020 (#183586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um viele Wochen überschritten. Sie schrieben mir ich könne die Unterlagen bei der HPA einsehen. Diese gewährt mir bisher keinen Zutritt. Da Sie das Objekt besitzten, sollten Sie ja auch die Unterlagen dazu haben. Wie kann man das schon abstreiten? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und übermitteln Sie die angefragten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrteAntr…
Von
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Betreff
Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
7. Juli 2020 14:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet) zu ergehen. Wir werden den Bescheid an die von Ihnen übermittelte Adresse versenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrte…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
29. September 2020 01:12
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in geile Reaktion. Jede Anfrage auf Transparenz durch Gebühren mundtot machen wollen. Da habt ihr euch zu früh gefreut. Nur weil ihr diese dicke Immobilienlobby habt werde ich sicher nicht locker lassen. Dieses Verhalten ist so dermaßen peinlich und offensichtlich entlarvend. Niemals werde ich so eine verlogene Behörde akzeptieren. Meine Anfrage ist hiermit abgeschlossen da Sie sich ja eh dagegen wehren Gesetzte zu wahren sondern lieber Bürger verprügeln. Mit unfreundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586/
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AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586] Sehr geehrte…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
29. September 2020 01:14
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf welcher Rechtsgrundlage verweigern Sie die Beantwortung der Anfrage? Damit ich das auch richtig dokumentieren kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183586/

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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Unterlagen zu Planfeststellungsverfahren Fährstraße 115 [#183586]
Datum
13. Oktober 2020 15:29
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie im Bescheid vom 03.07.2020, Ihnen zugestellt am 08.07.2020, ausgeführt, liegen uns die von Ihnen begehrten Informationen zum Planfeststellungsverfahren nicht vor. Der Informationsanspruch nach §1 Abs.2 HmbTG richtet sich auf amtliche Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Die auskunftspflichtige Stelle muss also im Besitz der Informationen sein. Entsprechend der Begründung des Senatsentwurfs BüDrs. 21/17907 Artikel 1 Nummer 1 besteht keine Informationsbeschaffungspflicht der informationspflichtigen Stelle. Insoweit kann nur Zugang zu bereits vorhandenen Informationen bei der informationspflichtigen Stelle erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen