Einreiseverbot zum Infektionsschutz gegen Coronavirus

Ich habe großes Verständnis für die Verordnung des Landes, analog zu der in Schlewig-Holstein, dass Bürger ohne Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern nur in ganz wenigen Ausnahmefällen einreisen dürfen. Das dient unstreitig dem Infektionsschutz. Warum dürfen Tages- und Wochenendpendler unbegrenzt oft das Land verlassen und wieder einreisen - sogar nach Besuch von Quarantänte-Gebieten in Deutschland und auch nach Kontakt mit positiv getesteten Coronainfizierten? Zusatzfrage: Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wieviele Personen pro Tag oder insgesamt seit Inkrafttreten der VO das Land legal verlassen haben und unkontrolliert legal wieder eingereist sind - falls nicht, wozu wird auf diese Datenerhebung verzichtet?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 8 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einreiseverbot zum Infektionsschutz gegen Coronavirus [#183590]
Datum
29. März 2020 11:07
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe großes Verständnis für die Verordnung des Landes, analog zu der in Schlewig-Holstein, dass Bürger ohne Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern nur in ganz wenigen Ausnahmefällen einreisen dürfen. Das dient unstreitig dem Infektionsschutz. Warum dürfen Tages- und Wochenendpendler unbegrenzt oft das Land verlassen und wieder einreisen - sogar nach Besuch von Quarantänte-Gebieten in Deutschland und auch nach Kontakt mit positiv getesteten Coronainfizierten? Zusatzfrage: Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wieviele Personen pro Tag oder insgesamt seit Inkrafttreten der VO das Land legal verlassen haben und unkontrolliert legal wieder eingereist sind - falls nicht, wozu wird auf diese Datenerhebung verzichtet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183590 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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