Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:

1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183638]
Datum
30. März 2020 09:58
An
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183638 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ; Ihr Antrag vom 30.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermi…
Von
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ; Ihr Antrag vom 30.03.2020
Datum
2. April 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

679,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages bezüglich der Auskunft nach einer Auflistung aller Anfragen nach dem VIG in unserem Stadtdienst. Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Meine Dienststelle wird in der Hinsicht unaufgefordert auf Sie zukommen. Vorab bitte ich um Beachtung der beigefügten Informationen hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 30.03.2020 übersende ich Ihnen als Anlage die gewünschten Daten für den Zuständi…
Von
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 30.03.2020 übersende ich Ihnen als Anlage die gewünschten Daten für den Zuständigkeitsbereich des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes- Remscheid, Solingen und Wuppertal- (BVLA), Stand: 30.04.2020. Wir haben die Liste um einen Monat über Ihr Antragsdatum erweitert, da zwischenzeitlich weitere Anfragen eingegangen sind. Darüber hinaus konnten wir aufgrund des „coronavirusbedingten Stillstandes“ im Außendienst Personal zur abschließenden Bearbeitung abstellen. Die Informationsgewährung erfolgt immer postalisch an die Antragsteller. Alle Anträge sind demgegenüber dem BVLA per e mail zugeleitet worden. Die Spalte „Antragsdatum“ datiert das Datum der Antragstellung (e mail Eingang beim BVLA). Nach dem Antrag wird jeder Antragsteller durch das BVLA angeschrieben (postalisch). Zwischenzeitlich wurde die weitere Bearbeitung aufgrund einer laufenden Klage ausgesetzt. Auch darüber wurden alle betroffenen Antragsteller schriftlich informiert. Die Spalte „Antwort Antragsteller“ benennt das Datum, an dem der Antragsteller auf seine Anfrage abschließend durch das BVLA schriftlich informiert wurde (postalisch). Kein Antrag wurde abgelehnt. Es wurden insgesamt 253 Anfragen an das BVLA gestellt. Diese wurden wie folgt abgearbeitet: 149 abschließende Antworten wurden an die Antragsteller versendet. 79 Anfragen konnten nicht weiter bearbeitet werden, da die benannten Personen nicht postalisch erreicht werden konnten („Postrückläufer“) oder der Antrag zurückgenommen wurde oder der Antragsteller verstorben war, usw. Es sind folgend noch 25 der 253 Anfragen zur Beantwortung offen.