Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)

An dieser Information habe ich ein berechtigtes Interesse, weil die Stadt Nürnberg für die Bearbeitung meiner Anfragen teilweise sehr lange gebraucht hat. Eine der begehrten Auskünfte wurde mir erst nach acht Monaten gegeben. Ein weiterer Fall ist bereits seit neun Monaten offen und noch immer nicht abschließend bearbeitet. Ich würde gerne besser verstehen, wie es zu einer derart langen Fristüberschreitung kommen kann, und denke, dass dabei oben beantragte Liste hilfreich sein wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung a…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183641]
Datum
30. März 2020 10:40
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht) An dieser Information habe ich ein berechtigtes Interesse, weil die Stadt Nürnberg für die Bearbeitung meiner Anfragen teilweise sehr lange gebraucht hat. Eine der begehrten Auskünfte wurde mir erst nach acht Monaten gegeben. Ein weiterer Fall ist bereits seit neun Monaten offen und noch immer nicht abschließend bearbeitet. Ich würde gerne besser verstehen, wie es zu einer derart langen Fristüberschreitung kommen kann, und denke, dass dabei oben beantragte Liste hilfreich sein wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183641 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in die groß angelegte Aktion "topfsecret", seit nunmehr über zwei Monaten in …
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183641]
Datum
15. Mai 2020 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die groß angelegte Aktion "topfsecret", seit nunmehr über zwei Monaten in Verbindung mit der Corona-Krise, stellt auch für uns eine Belastungsprobe dar. Trotzdem wollen und müssen wir mit Bürgern, die Anträge bei uns gestellt haben, selbstverständlich in Verbindung bleiben, insbesondere dann, wenn sich die Bearbeitung der Anträge verzögert bzw. schon verzögert hat. Hinsichtlich Ihrer Anträge halten wir es vor der schriftlichen Beantwortung für sinnvoll, wenn Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen (0911/231-5329). Damit das Telefongespräch auf jeden Fall zeitnah zustande kommen kann, wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vereinfachung meines Antrages [#183641] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihr Angebot zu…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinfachung meines Antrages [#183641]
Datum
15. Mai 2020 12:28
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihr Angebot zum telefonischen Austausch. Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass die Bearbeitung der Anfragen länger braucht als die gesetzlichen Fristen vorschreiben, weil wohl allgemein in der Lebensmittelüberwachung ein erheblicher Personalmangel zu herrschen scheint. Zu dieser Anfrage bezüglich der Bearbeitungsstatistik kommt erschwerend die Corona-Krise hinzu. Ich möchte Sie mit meiner allgemeinen Anfrage nicht zusätzlich belasten, mir ist aufgefallen, dass diese wohl einen großen Aufwand darstellt. Daher wandele ich meine Anfrage wie folgt ab: Bitte senden Sie mir in Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG. Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht). Ich gehe davon aus, dass sich damit ein Telefongespräch erübrigt. Sollten Sie dennoch eines wünschen, werde ich Sie auf Ihre Rückmeldung hin anrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183641
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
AW: Vereinfachung meines Antrages [#183641] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre verständnisvolle Si…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Vereinfachung meines Antrages [#183641]
Datum
18. Mai 2020 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre verständnisvolle Sichtweise und die Änderung des Antrags. Wir werden umgehend antworten und Ihnen das Antwortschreiben per Post übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Auskunft Ihre per Mail vom 15.05.2020 gestellten Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Seit Beginn der Aktion „Top…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
18. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
653,5 KB
Ihre per Mail vom 15.05.2020 gestellten Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Seit Beginn der Aktion „TopfSecret“ sind bei uns 728 Anträge eingegangen (Zum Vergleich: Seit Inkrafttreten des VIG waren es bis zum Beginn der Aktion „TopfSecret“ pro Jahr maximal 20 Anträge, meistens aber weniger als zehn Anträge). 2. Von den 728 Anträgen wurden 108 Anträge zurückgenommen, 461 Anträgen wurde stattgegeben. In zwei Fällen wurde Klage erhoben. Über 51 Anträge muss noch entschieden werden. 3. Die Informationsgewährung erfolgte auf dem Postweg.